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31 Entscheidungen zum Datenschutz auf Websites

Jeder Eintrag nennt Gericht, Aktenzeichen, Datum und Verfahrensstand und sagt in einem Satz, was entschieden wurde. Danach folgt, worum es ging, wie entschieden wurde und was Websitebetreiber daraus mitnehmen.

Diese Darstellung ist keine Rechtsberatung. Sie gibt Rechtsprechung wieder, allgemein und für alle Leser gleich, wie es Paragraf 2 Abs. 3 Nr. 5 RDG ausdrücklich erlaubt. Was das für Ihre Website bedeutet, entscheiden Sie oder jemand, den Sie damit beauftragen.

13 Themen

11 Gerichte und Behörden

10 Jahrgänge

35 Dienste mit Rechtsprechung

Die 6 zuletzt aufgenommenen Entscheidungen

  • GesetzesänderungEuropäische Union, 02.08.2026rechtskräftig

    Transparenzpflichten der KI-Verordnung ab August 2026

    Seit dem 02.08.2026 gelten die Transparenzpflichten aus Art. 50 der KI-Verordnung. Wer ein System einsetzt, das mit Menschen interagiert, muss dafür sorgen, dass die Betroffenen erkennen, dass sie es mit einer KI zu tun haben. Für KI-erzeugte Inhalte gelten eigene Kennzeichnungspflichten.

    Stand der Prüfung: 06.09.2026

  • GerichtsurteilOLG Hamm, 4 UKl 3/25, 12.05.2026Verfahren läuft

    Betreiber haftet für falsche Aussagen seines KI-Chatbots

    Was ein KI-Chatbot auf einer Website sagt, ist die geschäftliche Handlung des Betreibers, auch wenn die KI es erfunden hat. Ein pauschaler Haftungsausschluss schützt nicht, nötig sind technische und organisatorische Vorkehrungen.

    Stand der Prüfung: 06.09.2026

  • AufsichtspraxisEuropäischer Datenschutzausschuss, 01.01.2026Verfahren läuft

    EDSA prüft 2026 koordiniert die Informationspflichten

    Der Europäische Datenschutzausschuss hat Transparenz und Informationspflichten nach Art. 12 bis 14 DSGVO zum Thema seiner fünften koordinierten Prüfung gemacht. Die beteiligten Aufsichtsbehörden prüfen 2026 Datenschutzerklärungen auf Inhalt und Aufbau.

    Stand der Prüfung: 06.09.2026

  • GerichtsurteilEuGH, C-413/23 P, 04.09.2025rechtskräftig

    Ob pseudonymisierte Daten personenbezogen sind, entscheidet die Sicht des Verantwortlichen

    Der Gerichtshof stellte klar, dass der Personenbezug relativ zu beurteilen ist. Maßgeblich ist, ob die Stelle, die über die Verarbeitung entscheidet, die Zuordnung mit vernünftigen Mitteln herstellen kann. Pseudonymisierung befreit nicht von den Informationspflichten.

    Stand der Prüfung: 06.09.2026

  • GesetzesänderungBundesregierung, 01.04.2025rechtskräftig

    Einwilligungsverwaltungsverordnung in Kraft

    Die Verordnung über Dienste zur Einwilligungsverwaltung ist am 01.04.2025 in Kraft getreten. Sie schafft den Rahmen für anerkannte Dienste, über die Nutzer ihre Einwilligungen zentral verwalten können, als Alternative zum Banner auf jeder einzelnen Website.

    Stand der Prüfung: 06.09.2026

  • GerichtsurteilBGH, I ZR 186/17, 27.03.2025rechtskräftig

    Verstöße gegen Informationspflichten sind über das Wettbewerbsrecht angreifbar

    Verbraucherschutzverbände können Verstöße gegen die Informationspflichten aus Art. 12 und 13 DSGVO abmahnen und einklagen, ohne dass ein Betroffener sie beauftragt. Die Informationspflichten sind zugleich Marktverhaltensregeln.

    Stand der Prüfung: 06.09.2026

Alle Entscheidungen chronologisch

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