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2 Entscheidungen zu Meta-Pixel

Einwilligungspflichtig, und der Anbieter nutzt die Daten auch für eigene Zwecke. Dafür braucht es eine Vereinbarung über gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO.

Alle Entscheidungen zu Meta-Pixel

  • GerichtsurteilEuGH, C-446/21, 04.10.2024rechtskräftig

    Werbeprofile dürfen nicht zeitlich unbegrenzt wachsen

    Ein soziales Netzwerk darf die für Werbung erhobenen Daten nicht zeitlich unbegrenzt und ohne Unterscheidung nach ihrer Art verwenden. Der Grundsatz der Datenminimierung setzt der Profilbildung eine Grenze.

    Stand der Prüfung: 06.09.2026

  • GerichtsurteilEuGH, C-40/17, 29.07.2019rechtskräftig

    Wer ein Social Plugin einbindet, ist mitverantwortlich

    Der Betreiber einer Website, die ein Social Plugin einbindet, ist gemeinsam mit dem Anbieter für das Erheben und Übermitteln der Daten verantwortlich. Für die anschließende Verarbeitung beim Anbieter gilt das nicht.

    Stand der Prüfung: 06.09.2026

Was in Ihre Datenschutzerklärung gehört

Auf der Dienstseite steht, was Meta-Pixel verarbeitet, ob eine Einwilligung nötig ist und welche Alternativen es gibt. Der Generator setzt daraus den passenden Textbaustein zusammen.