2 Entscheidungen zu Meta-Pixel
Einwilligungspflichtig, und der Anbieter nutzt die Daten auch für eigene Zwecke. Dafür braucht es eine Vereinbarung über gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO.
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- GerichtsurteilEuGH, C-446/21, 04.10.2024rechtskräftig
Werbeprofile dürfen nicht zeitlich unbegrenzt wachsen
Ein soziales Netzwerk darf die für Werbung erhobenen Daten nicht zeitlich unbegrenzt und ohne Unterscheidung nach ihrer Art verwenden. Der Grundsatz der Datenminimierung setzt der Profilbildung eine Grenze.
Stand der Prüfung: 06.09.2026
- GerichtsurteilEuGH, C-40/17, 29.07.2019rechtskräftig
Wer ein Social Plugin einbindet, ist mitverantwortlich
Der Betreiber einer Website, die ein Social Plugin einbindet, ist gemeinsam mit dem Anbieter für das Erheben und Übermitteln der Daten verantwortlich. Für die anschließende Verarbeitung beim Anbieter gilt das nicht.
Stand der Prüfung: 06.09.2026
Was in Ihre Datenschutzerklärung gehört
Auf der Dienstseite steht, was Meta-Pixel verarbeitet, ob eine Einwilligung nötig ist und welche Alternativen es gibt. Der Generator setzt daraus den passenden Textbaustein zusammen.