Meta-Pixel in der Datenschutzerklärung
Misst Werbeerfolg für Facebook und Instagram und bildet Zielgruppen.
an Bedingungen geknüpft. Einwilligungspflichtig, und der Anbieter nutzt die Daten auch für eigene Zwecke. Dafür braucht es eine Vereinbarung über gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO.
Eine Tendenz aus öffentlich zugänglichen Angaben, keine Feststellung der Datenschutzkonformität: Ob der Einsatz auf einer bestimmten Website zulässig ist, hängt an deren Konfiguration und Einzelfall. Wie die Einordnung entsteht. Aktualisiert am 06.09.2026.
- Anbieter
- die Meta Platforms Ireland Limited, Merrion Road, Dublin 4, Irland
- Sitz
- IE, Übermittlung in ein Drittland
- Einwilligung nötig
- ja, vor dem Laden
- Data Privacy Framework
- zertifiziert, laut DPF-Liste vom 06.09.2026
- Auftragsverarbeitung
- Vertrag nach Art. 28 DSGVO verfügbar
Was Meta-Pixel verarbeitet
- IP-Adresse
- Geräte- und Browserkennung
- aufgerufene Seiten
- ausgelöste Ereignisse wie Kauf, Anfrage oder Anmeldung
- Werbekennung
Meta-Pixel darf erst nach der Einwilligung laden
Der Dienst greift auf das Endgerät zu, ohne dafür unbedingt erforderlich zu sein. Nach Paragraf 25 Abs. 1 TDDDG braucht das eine Einwilligung.
Cookies und ähnliche Einträge
| Name | Zweck | Laufzeit |
|---|---|---|
| _fbp | Wiedererkennung des Endgeräts für Werbung | 3 Monate |
| fr | Ausspielung und Messung von Werbung | 3 Monate |
Was Sie für Meta-Pixel erfüllen müssen
- Skript erst nach erteilter Einwilligung laden.
- Im Einwilligungsbanner eine eigene Kategorie für Marketing führen, die sich einzeln ablehnen lässt.
- Vereinbarung über gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO abschließen und ihren wesentlichen Inhalt zugänglich machen.
- Prüfen, ob das erweiterte Abgleichen (Advanced Matching) aktiv ist. Dabei werden E-Mail-Adresse und Telefonnummer als Prüfwert an Meta übertragen, und das braucht eine ausdrückliche, gesonderte Einwilligung.
Die ersten zwei Sätze Ihres Textbausteins
So steht Meta-Pixel in Ihrer Datenschutzerklärung
Diese Website nutzt das Meta-Pixel. Anbieter ist die Meta Platforms Ireland Limited, Merrion Road, Dublin 4, Irland.
Der Generator setzt diesen Abschnitt mit Ihren Angaben zum Verantwortlichen zusammen.
Datenschutzfreundlichere Alternativen
Wer nur den Werbeerfolg grob messen will, kommt oft mit Kampagnenkennungen in der eigenen Auswertung aus, ohne Besucher wiederzuerkennen.
Rechtsprechung zu Meta-Pixel
- Werbeprofile dürfen nicht zeitlich unbegrenzt wachsen
EuGH, C-446/21, 04.10.2024
Ein soziales Netzwerk darf die für Werbung erhobenen Daten nicht zeitlich unbegrenzt und ohne Unterscheidung nach ihrer Art verwenden. Der Grundsatz der Datenminimierung setzt der Profilbildung eine Grenze.
- Klage gegen den Angemessenheitsbeschluss zum Data Privacy Framework
Gerichte der Europäischen Union, 01.09.2023
Die Europäische Kommission hat 2023 für das EU-US Data Privacy Framework ein angemessenes Schutzniveau festgestellt. Gegen diesen Beschluss läuft ein Verfahren, das der französische Abgeordnete Philippe Latombe angestrengt hat.
- Wer ein Social Plugin einbindet, ist mitverantwortlich
EuGH, C-40/17, 29.07.2019
Der Betreiber einer Website, die ein Social Plugin einbindet, ist gemeinsam mit dem Anbieter für das Erheben und Übermitteln der Daten verantwortlich. Für die anschließende Verarbeitung beim Anbieter gilt das nicht.
Aktualisiert am 06.09.2026. Diese Darstellung ist keine Rechtsberatung, sie beschreibt den Dienst allgemein.
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Kreuzen Sie es im Generator an, und der Abschnitt landet mit Ihren Angaben in Ihrer Datenschutzerklärung.
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