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Wie die Bausteine entstehen

Jeder Textbaustein nennt seine Quelle und den Tag, an dem er zuletzt geprüft wurde. Wer wissen will, worauf ein Satz in seiner Erklärung beruht, kann ihn nachschlagen statt ihn zu glauben.

351 Dienste in Zahlen

351
Dienste im Katalog
145
Erweiterungen für WordPress
370
Textbausteine
11
Abschnitte, die jedes Dokument bekommt
33
erfasste Entscheidungen und Rechtsänderungen
81
Dienste, die eine Einwilligung brauchen

Jeder Baustein trägt Stand und Quelle

An jedem Dienst und an jeder Entscheidung steht, wann wir sie zuletzt geprüft haben. Im erzeugten Dokument erscheint der älteste dieser Stände als Stand des Dokuments, nicht der jüngste. Der älteste Eintrag im Bestand ist derzeit vom 06.09.2026.

Ein Prüfdurchlauf listet auf, was älter als 180 Tage ist. Ändert sich ein Baustein, entsteht eine neue Fassung, und die alte bleibt bestehen. Sonst ließe sich später nicht mehr sagen, was ein Kunde im März bekommen hat.

Wie die Ampel vergeben wird

Vorweg, weil eine Ampel nach einem Urteil aussieht und keines ist: Sie beruht ausschließlich auf öffentlich zugänglichen Informationen. Wir lesen, was die Anbieter der Dienste selbst über ihre Datenverarbeitung schreiben, was Gerichte und Aufsichtsbehörden veröffentlicht haben und was in öffentlichen Verzeichnissen wie der Liste zum Data Privacy Framework steht. Wir verlassen uns darauf. Wir sehen keinem Dienst beim Arbeiten zu, lesen keinen Quelltext, messen keinen Datenverkehr nach und fragen bei keinem Anbieter nach.

Die Farbe ist deshalb eine Tendenz und keine Feststellung der Datenschutzkonformität. Grün heißt nicht, dass der Einsatz auf Ihrer Website rechtmäßig ist. Rot heißt nicht, dass er rechtswidrig ist. Das hängt an Ihrer Konfiguration, an dem, was sonst noch auf der Seite läuft, und am Einzelfall. Öffentliche Angaben können außerdem falsch, veraltet oder unvollständig sein, und Dienste ändern sich, ohne es anzukündigen. Deshalb steht an jedem Dienst ein Prüfdatum.

Innerhalb dieser Grenzen folgen die drei Farben festen Regeln, damit niemand raten muss:

  • Grün: technisch notwendig oder ohne Personenbezug nach außen, kein Drittland, keine Einwilligung nötig. Beispiel: selbst gehostetes Matomo mit gekürzter IP-Adresse.
  • Gelb: zulässig, aber an Bedingungen geknüpft, etwa eine Einwilligung nach Paragraf 25 TDDDG, einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung oder eine bestimmte Einstellung.
  • Rot: es gibt eine Entscheidung oder eine Aufsichtspraxis gegen diese Nutzung, oder eine Übermittlung ohne tragfähige Grundlage. Beispiel: dynamisch eingebundene Google Fonts ohne Einwilligung.

Die Ampel hängt am Dienst und an seiner Konfiguration, nicht an Ihrer Website. Sie sieht für jeden gleich aus, der dasselbe ankreuzt. Deshalb zählt das Datenschutz-Profil und benotet nicht: eine Zahl wie 87 von 100 wäre eine Aussage über Ihren Einzelfall, und die treffen wir nicht.

Wo künstliche Intelligenz im Spiel ist

Die Recherche zu einem Dienst und die erste Fassung eines Bausteins entstehen mit Unterstützung von Sprachmodellen. Jeder Baustein wird danach redaktionell durchgesehen, bevor er im Katalog erscheint.

Für Dienste, die im Katalog fehlen, ist ein Entwurf per KI vorgesehen. Ein solcher Entwurf wird im Dokument sichtbar gekennzeichnet und in der Ampel immer gelb eingestuft, mit dem Zusatz, dass er nicht redaktionell geprüft ist. Diese Kennzeichnung bleibt auch im fertigen Dokument stehen. Rechtshinweise kommen ausschließlich aus unserem geprüften Bestand, nie aus einem Modell.

Woher die Rechtshinweise stammen

Jeder Hinweis nennt Gericht oder Behörde, Aktenzeichen, Datum und den Verfahrensstand. Eine Entscheidung wird nie gelöscht, sondern als überholt oder aufgehoben markiert und mit der Folgeentscheidung verknüpft. Wer eine alte Fundstelle in seinem Report hat, kann nachvollziehen, was daraus geworden ist.

Die Aufsichtsbehörden

Alle 17 Einträge wurden am 07.09.2026 gegen die Seite der jeweiligen Behörde selbst gehalten. Sieben waren überholt: fünf Anschriften und zwei Amtsbezeichnungen, in einem Fall hatte sich sogar die Internetadresse geändert. Seitdem gibt der Generator im Abschnitt zum Beschwerderecht Name, Anschrift und Internetadresse der zuständigen Behörde aus.

Behörden ziehen um und werden umbenannt, deshalb trägt jeder Eintrag ein Prüfdatum. Eine falsche Anschrift wäre ein Mangel; wo wir uns nicht sicher sind, lassen wir sie weg, statt zu raten.