Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter ist MADE-WITH.AI LTD, 26 Anthipolochagou Georgiou M.Savva, Shop 1-2, 8201 Paphos, Zypern. Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Leistungen auf luxurly.de.
Derzeit stellt der Anbieter den Generator kostenlos bereit. Das Paket entsteht ohne Zahlung und ohne Freischaltcode, und die Angaben des Kunden werden dabei nicht gespeichert. Die Bestimmungen zu den beiden Fassungen, zum Preis, zum Freischaltcode und zum Aktualisierungsdienst finden bis auf Weiteres keine Anwendung. Alle übrigen Bestimmungen gelten entsprechend, insbesondere Ziffer 2 (keine Rechtsberatung), Ziffer 4 (Einordnung der Dienste) und Ziffer 8 (Haftung).
2. Gegenstand des Vertrags
Gegenstand ist die Bereitstellung eines Dokuments, das aus vorformulierten Textbausteinen anhand der Antworten des Kunden automatisiert zusammengesetzt wird, sowie eines Hinweisdokuments, das allgemeine Angaben zu den vom Kunden ausgewählten Diensten enthält.
Der Kunde wählt vor dem Kauf zwischen zwei Fassungen. In der Fassung Einmal erstellen beschränkt sich der Vertrag auf diese einmalige Bereitstellung. In der Fassung Erstellen und aktuell halten tritt der Aktualisierungsdienst nach Ziffer 7 hinzu. Der Leistungsinhalt im Übrigen ist in beiden Fassungen derselbe.
Nicht Gegenstand des Vertrags sind eine Rechtsberatung, eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und die Zusage eines bestimmten rechtlichen Ergebnisses.
Der Anbieter erbringt keine Rechtsdienstleistung im Sinne von Paragraf 2 Abs. 1 RDG. Die Zusammenstellung erfolgt allein anhand der Antworten des Kunden und ohne Prüfung seines Einzelfalls. Der Kunde wird hierauf vor Abgabe seiner Vertragserklärung gesondert hingewiesen und bestätigt die Kenntnisnahme im Bestellvorgang. Diese Abweichung von den objektiven Anforderungen an ein digitales Produkt wird damit nach Paragraf 327h BGB ausdrücklich und gesondert vereinbart.
3. Leistungsumfang
Der Kunde erhält:
- das erzeugte Dokument als gesetztes PDF,
- dasselbe Dokument als HTML, Markdown und reinen Text zum Einbau in eine Website,
- ein Hinweisdokument mit allgemeinen Angaben zu den ausgewählten Diensten,
- eine Aufgabenliste aus den hinterlegten Voraussetzungen dieser Dienste,
- eine Tabelle der erfassten Cookies als Vorlage für ein Einwilligungswerkzeug.
In der Fassung Erstellen und aktuell halten zusätzlich den Aktualisierungsdienst nach Ziffer 7.
4. Die Einordnung der Dienste, die Ampel
Zu jedem Dienst zeigt der Anbieter eine Einordnung in den Farben grün, gelb und rot nebst einer Begründung. Sie erscheint im Fragebogen, auf den öffentlichen Dienstseiten und im Hinweisdokument.
Diese Einordnung beruht ausschließlich auf öffentlich zugänglichen Informationen und gibt eine Tendenz wieder. Sie ist keine Feststellung der Datenschutzkonformität.
Ausgewertet werden die Angaben der Anbieter der jeweiligen Dienste in ihren eigenen Datenschutzhinweisen, Auftragsverarbeitungsverträgen und Produktbeschreibungen, veröffentlichte Gerichtsentscheidungen, veröffentlichte Entscheidungen und Hinweise der Aufsichtsbehörden sowie öffentliche Verzeichnisse wie die Liste zum EU-US Data Privacy Framework. Der Anbieter verlässt sich auf die Richtigkeit dieser Quellen. Er prüft weder den tatsächlichen Datenfluss eines Dienstes noch dessen Quelltext, er misst nichts nach und er befragt die Anbieter der Dienste nicht.
Daraus folgt: Grün bedeutet nicht, dass der Einsatz eines Dienstes auf einer bestimmten Website rechtmäßig ist. Rot bedeutet nicht, dass er rechtswidrig ist. Ob ein Dienst zulässig eingesetzt wird, hängt von seiner Konfiguration ab, von den übrigen auf der Website eingesetzten Mitteln und vom Einzelfall. Nichts davon prüft der Anbieter, und nichts davon kann er prüfen, ohne die Website des Kunden zu untersuchen.
Öffentlich zugängliche Informationen können falsch, veraltet oder unvollständig sein, und Dienste ändern sich ohne Ankündigung. Geschuldet ist deshalb die sorgfältige Ableitung der Einordnung aus den genannten Quellen und die Angabe des Prüfdatums an jedem Dienst, nicht die Richtigkeit der Quellen selbst.
Recherche und erste Fassung eines Textbausteins entstehen mit Unterstützung von Sprachmodellen und werden vor der Aufnahme in den Katalog redaktionell durchgesehen. Ein Entwurf zu einem Dienst, den der Katalog nicht kennt, wird im Dokument sichtbar gekennzeichnet, in der Ampel stets gelb eingestuft und mit dem Hinweis versehen, dass er nicht redaktionell geprüft ist. Die Kennzeichnung bleibt im fertigen Dokument stehen.
Die Einordnung ist keine Rechtsberatung und keine Prüfung des Einzelfalls. Ziffer 2 gilt für sie ebenso wie für das erzeugte Dokument.
5. Preis und Zahlung
Derzeit fällt kein Preis an. Führt der Anbieter wieder einen Preis ein, gilt er nur für Bestellungen ab diesem Zeitpunkt und wird vor der Bestellung angezeigt. Bis dahin gilt der folgende Absatz nicht.
Der Preis beträgt 39 Euro für die Fassung Einmal erstellen und 59 Euro für die Fassung Erstellen und aktuell halten, jeweils einmalig je erzeugtem Dokument und inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei beiden Fassungen entsteht kein Abonnement und keine wiederkehrende Zahlung; auch der Aktualisierungsdienst der zweiten Fassung ist mit dem einmaligen Preis vollständig bezahlt.
6. Bereitstellung und Freischaltcode
Die Bereitstellung erfolgt unmittelbar nach der Zahlung. Der Browser des Kunden überträgt dafür die im Fragebogen gemachten Angaben einmalig an den Anbieter. Dieser erzeugt daraus die Dateien und gibt sie zurück; die Angaben werden dabei nicht gespeichert. Eine Kopie der Angaben verbleibt allein im Browser des Kunden.
In der Fassung Erstellen und aktuell halten speichert der Anbieter abweichend hiervon beim Erzeugen des Pakets die Domain des Kunden und dessen Angaben zu den ausgewählten Diensten. Ohne sie ließe sich der Aktualisierungsdienst nach Ziffer 7 nicht erbringen. Nicht gespeichert werden auch in dieser Fassung Name, Anschrift, Telefonnummer und Vertreter des Verantwortlichen, die Angaben zum Datenschutzbeauftragten sowie das erzeugte Dokument.
Der Kunde erhält zusätzlich per E-Mail einen Freischaltcode, mit dem er das Paket erneut erzeugen kann, solange seine Angaben in demselben Browser vorliegen. Der Code gilt in der Fassung Einmal erstellen 30 Tage und in der Fassung Erstellen und aktuell halten sieben Jahre ab Kauf. Löscht der Kunde seinen Browserspeicher, sind die Angaben verloren und lassen sich vom Anbieter nicht wiederherstellen. Der Kunde wird hierauf vor dem Kauf hingewiesen.
Mit derselben E-Mail erhält der Kunde die Bestätigung des Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger. Sie enthält den Gegenstand des Vertrags, den Preis, den Wortlaut der Erklärungen aus dem Bestellvorgang und die Angaben zum Anbieter.
7. Aktualität und Aktualisierungsdienst
Die Textbausteine tragen ein Prüfdatum. Der Anbieter pflegt den Bestand laufend. In der Fassung Einmal erstellen schuldet er keine Nachlieferung eines geänderten Dokuments nach Abschluss des Vertrags.
In der Fassung Erstellen und aktuell halten schuldet er sie. Ändert der Anbieter einen Textbaustein zu einem Dienst, den der Kunde beim Erzeugen des Pakets ausgewählt hatte, übermittelt er dem Kunden den geänderten Textbaustein im Wortlaut per E-Mail an die beim Kauf angegebene Adresse. Das Einarbeiten in die eigene Website obliegt dem Kunden.
Der Aktualisierungsdienst läuft sieben Jahre ab Vertragsschluss und endet danach, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Er ist mit dem Kaufpreis vollständig abgegolten; eine Verlängerung findet nicht statt und weitere Zahlungen fallen nicht an. Der Kunde kann den Dienst jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden, über den Link in jeder Nachricht oder formlos gegenüber dem Anbieter. Der Anbieter löscht dann die für den Dienst gespeicherten Angaben; ein Anspruch auf Rückzahlung besteht in diesem Fall nicht, weil die Leistung auf Wunsch des Kunden vorzeitig endet.
Nicht geschuldet ist eine Überwachung der Website des Kunden. Maßgeblich sind allein die Angaben, die der Kunde beim Erzeugen des Pakets gemacht hat. Ändert der Kunde seine Website, erzeugt er das Paket mit seinem Freischaltcode neu; die gespeicherten Angaben werden dabei durch die neuen ersetzt.
Die gesetzliche Aktualisierungspflicht nach Paragraf 327f BGB bleibt unberührt.
8. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, und der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln digitaler Produkte nach den Paragrafen 327 ff. BGB bleiben unberührt.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Stand: 27.10.2026