Was luxurly.de nicht tut
Wir prüfen Ihren Einzelfall nicht
luxurly.de setzt vorformulierte Textbausteine anhand Ihrer Antworten zusammen. Wer dieselben Kästchen ankreuzt, bekommt denselben Text. Eine Abwägung, die nur für Ihre Website gilt, findet nicht statt, und der Generator kann sie auch nicht leisten.
Das ist keine Einschränkung aus Vorsicht, sondern die Bauart des Angebots. Paragraf 2 Abs. 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes beschreibt eine Rechtsdienstleistung als jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert. Beide Merkmale müssen zusammenkommen. Ein Generator, der auf gedachte typische Fälle hin programmiert ist, erfüllt keines von beiden.
Der Bundesgerichtshof hat das am 09.09.2021 für einen Dokumentengenerator ausdrücklich entschieden (I ZR 113/20) und ihn mit einem Formularhandbuch verglichen.
Wir beantworten keine Fragen zu Ihrer Website
Unser Support hilft bei der Bedienung, bei technischen Störungen, bei Rechnungen und bei der Frage, ob ein Dienst im Katalog steht. Was er nicht beantwortet, sind Fragen der Art: Meine Seite nutzt X und Y, ist das erlaubt? Genau dort begänne die Prüfung des Einzelfalls.
Für solche Fragen ist eine Anwältin oder ein Anwalt für IT-Recht die richtige Adresse, oder ein externer Datenschutzbeauftragter. Das mit luxurly.de erstellte Dokument ist dafür eine brauchbare Grundlage, weil es auflistet, was Ihre Website einsetzt.
Wir versprechen kein rechtliches Ergebnis
Ob eine Datenschutzerklärung im Streitfall Bestand hat, hängt an Umständen, die wir nicht kennen: an dem, was auf Ihrer Website läuft, an Ihren Verträgen mit Dienstleistern, an Ihren Einstellungen. Wir liefern den Text und die Einordnung dazu. Ob beides zu Ihrer Lage passt, prüfen Sie oder jemand, den Sie damit beauftragen.
Unsere Bausteine stammen nicht von einer Kanzlei
Wir pflegen die Bausteine redaktionell, mit Quelle und Prüfdatum an jedem einzelnen. Eine anwaltliche Herkunft behaupten wir nicht, weil sie nicht zutrifft. Wie wir arbeiten, steht offen auf der Seite Quellen und Methodik.
Was wir dafür tun
Wir sagen Ihnen, welche Ihrer Dienste eine Einwilligung brauchen, welche in ein Land außerhalb der EU übertragen und zu welchen es Entscheidungen gibt, mit Gericht, Aktenzeichen und Datum. Das ist die Wiedergabe von Rechtsprechung, allgemein und für alle Leser gleich, und sie ist nach Paragraf 2 Abs. 3 Nr. 5 RDG ausdrücklich keine Rechtsdienstleistung.