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Einwilligungsverwaltungsverordnung in Kraft

Gericht:
Bundesregierung
Datum:
01.04.2025
Art:
Gesetzesänderung
Stand:
rechtskräftig
Gewicht:
Hinweis

In einem Satz

Die Verordnung über Dienste zur Einwilligungsverwaltung ist am 01.04.2025 in Kraft getreten. Sie schafft den Rahmen für anerkannte Dienste, über die Nutzer ihre Einwilligungen zentral verwalten können, als Alternative zum Banner auf jeder einzelnen Website.

Worum es ging

Grundlage ist Paragraf 26 Abs. 2 TDDDG. Die Verordnung regelt, welche Anforderungen ein solcher Dienst erfüllen muss und wie er anerkannt wird.

Wie entschieden wurde

Anerkannte Dienste müssen nutzerfreundlich und wettbewerbskonform arbeiten und dürfen kein wirtschaftliches Eigeninteresse an der Einwilligung haben. Die Anerkennung erfolgt auf Antrag.

Was Websitebetreiber daraus mitnehmen

Solange kaum anerkannte Dienste verfügbar sind, bleibt das eigene Banner der Regelfall. Wer die Entwicklung beobachtet, erkennt früh, wann sich der Aufwand verlagert.

Cookies und Einwilligung

Aktualisiert am 06.09.2026. Eingeordnet unter 2025.

Fundstelle: www.bfdi.bund.de

Betrifft Sie das?

Der Generator sagt Ihnen, ob einer der betroffenen Dienste auf Ihrer Liste steht, und setzt die passenden Textbausteine für Ihre Datenschutzerklärung zusammen.

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