2 Entscheidungen zu Facebook-Seiten-Plugin
Einwilligungspflichtig. Der EuGH hat für eingebettete Plugins gemeinsame Verantwortlichkeit für die Erhebung und Übermittlung angenommen.
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- GerichtsurteilEuGH, C-40/17, 29.07.2019rechtskräftig
Wer ein Social Plugin einbindet, ist mitverantwortlich
Der Betreiber einer Website, die ein Social Plugin einbindet, ist gemeinsam mit dem Anbieter für das Erheben und Übermitteln der Daten verantwortlich. Für die anschließende Verarbeitung beim Anbieter gilt das nicht.
Stand der Prüfung: 06.09.2026
- GerichtsurteilEuGH, C-210/16, 05.06.2018rechtskräftig
Auch der Betreiber einer Fanpage ist mitverantwortlich
Wer eine Unternehmensseite bei einem sozialen Netzwerk betreibt, ist gemeinsam mit dem Netzwerk für die Verarbeitung der Besucherdaten verantwortlich, weil er über die Auswertung mitentscheidet.
Stand der Prüfung: 06.09.2026
Was in Ihre Datenschutzerklärung gehört
Auf der Dienstseite steht, was Facebook-Seiten-Plugin verarbeitet, ob eine Einwilligung nötig ist und welche Alternativen es gibt. Der Generator setzt daraus den passenden Textbaustein zusammen.