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2 Entscheidungen zu Facebook-Seiten-Plugin

Einwilligungspflichtig. Der EuGH hat für eingebettete Plugins gemeinsame Verantwortlichkeit für die Erhebung und Übermittlung angenommen.

Alle Entscheidungen zu Facebook-Seiten-Plugin

  • GerichtsurteilEuGH, C-40/17, 29.07.2019rechtskräftig

    Wer ein Social Plugin einbindet, ist mitverantwortlich

    Der Betreiber einer Website, die ein Social Plugin einbindet, ist gemeinsam mit dem Anbieter für das Erheben und Übermitteln der Daten verantwortlich. Für die anschließende Verarbeitung beim Anbieter gilt das nicht.

    Stand der Prüfung: 06.09.2026

  • GerichtsurteilEuGH, C-210/16, 05.06.2018rechtskräftig

    Auch der Betreiber einer Fanpage ist mitverantwortlich

    Wer eine Unternehmensseite bei einem sozialen Netzwerk betreibt, ist gemeinsam mit dem Netzwerk für die Verarbeitung der Besucherdaten verantwortlich, weil er über die Auswertung mitentscheidet.

    Stand der Prüfung: 06.09.2026

Was in Ihre Datenschutzerklärung gehört

Auf der Dienstseite steht, was Facebook-Seiten-Plugin verarbeitet, ob eine Einwilligung nötig ist und welche Alternativen es gibt. Der Generator setzt daraus den passenden Textbaustein zusammen.