Auch der Betreiber einer Fanpage ist mitverantwortlich
- Gericht:
- EuGH
- Aktenzeichen:
- C-210/16
- Datum:
- 05.06.2018
- Art:
- Gerichtsurteil
- Stand:
- rechtskräftig
- Gewicht:
- ernst
In einem Satz
Wer eine Unternehmensseite bei einem sozialen Netzwerk betreibt, ist gemeinsam mit dem Netzwerk für die Verarbeitung der Besucherdaten verantwortlich, weil er über die Auswertung mitentscheidet.
Worum es ging
Eine Bildungseinrichtung betrieb eine Fanpage bei Facebook. Die schleswig-holsteinische Aufsichtsbehörde verlangte deren Abschaltung, weil Besucher nicht über die Verarbeitung informiert wurden.
Wie entschieden wurde
Der Gerichtshof stellte fest, dass der Betreiber durch die Einrichtung von Auswertungsparametern an der Bestimmung der Zwecke mitwirkt. Er ist deshalb neben dem Netzwerk verantwortlich, auch wenn er selbst keinen Zugriff auf die Rohdaten hat.
Was Websitebetreiber daraus mitnehmen
Wer eine Unternehmensseite bei einem Netzwerk betreibt, informiert darüber in seiner eigenen Datenschutzerklärung und stützt sich auf die Vereinbarung, die das Netzwerk dafür bereitstellt.
Betroffene Dienste
Verwandte Entscheidungen
- Wer ein Social Plugin einbindet, ist mitverantwortlich (EuGH, 29.07.2019)
Aktualisiert am 06.09.2026. Eingeordnet unter 2018.
Fundstelle: curia.europa.eu
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