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Auch der Betreiber einer Fanpage ist mitverantwortlich

Gericht:
EuGH
Aktenzeichen:
C-210/16
Datum:
05.06.2018
Art:
Gerichtsurteil
Stand:
rechtskräftig
Gewicht:
ernst

In einem Satz

Wer eine Unternehmensseite bei einem sozialen Netzwerk betreibt, ist gemeinsam mit dem Netzwerk für die Verarbeitung der Besucherdaten verantwortlich, weil er über die Auswertung mitentscheidet.

Worum es ging

Eine Bildungseinrichtung betrieb eine Fanpage bei Facebook. Die schleswig-holsteinische Aufsichtsbehörde verlangte deren Abschaltung, weil Besucher nicht über die Verarbeitung informiert wurden.

Wie entschieden wurde

Der Gerichtshof stellte fest, dass der Betreiber durch die Einrichtung von Auswertungsparametern an der Bestimmung der Zwecke mitwirkt. Er ist deshalb neben dem Netzwerk verantwortlich, auch wenn er selbst keinen Zugriff auf die Rohdaten hat.

Was Websitebetreiber daraus mitnehmen

Wer eine Unternehmensseite bei einem Netzwerk betreibt, informiert darüber in seiner eigenen Datenschutzerklärung und stützt sich auf die Vereinbarung, die das Netzwerk dafür bereitstellt.

Social Media und PluginsAuftragsverarbeitung und gemeinsame Verantwortlichkeit

Betroffene Dienste

Verwandte Entscheidungen

Aktualisiert am 06.09.2026. Eingeordnet unter 2018.

Fundstelle: curia.europa.eu

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