Transparenzpflichten der KI-Verordnung ab August 2026
- Gericht:
- Europäische Union
- Datum:
- 02.08.2026
- Art:
- Gesetzesänderung
- Stand:
- rechtskräftig
- Gewicht:
- ernst
In einem Satz
Seit dem 02.08.2026 gelten die Transparenzpflichten aus Art. 50 der KI-Verordnung. Wer ein System einsetzt, das mit Menschen interagiert, muss dafür sorgen, dass die Betroffenen erkennen, dass sie es mit einer KI zu tun haben. Für KI-erzeugte Inhalte gelten eigene Kennzeichnungspflichten.
Worum es ging
Die KI-Verordnung ist 2024 in Kraft getreten und gilt gestaffelt. Der Abschnitt zu den Transparenzpflichten ist seit dem 02.08.2026 anwendbar.
Wie entschieden wurde
Art. 50 verlangt, dass der Hinweis spätestens bei der ersten Interaktion erfolgt, klar und unterscheidbar. Verstöße können mit erheblichen Geldbußen belegt werden.
Was Websitebetreiber daraus mitnehmen
Ein Hinweis im Impressum genügt nicht. Die Kennzeichnung gehört an die Stelle, an der die Interaktion stattfindet, also unmittelbar an den Chat.
Betroffene Dienste
Verwandte Entscheidungen
- Betreiber haftet für falsche Aussagen seines KI-Chatbots (OLG Hamm, 12.05.2026)
Aktualisiert am 06.09.2026. Eingeordnet unter 2026.
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