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OpenAI in der Datenschutzerklärung

Textverarbeitung über die Schnittstelle von OpenAI.

an Bedingungen geknüpft. Vertragspartner in Irland, Verarbeitung auch in den USA.

Eine Tendenz aus öffentlich zugänglichen Angaben, keine Feststellung der Datenschutzkonformität: Ob der Einsatz auf einer bestimmten Website zulässig ist, hängt an deren Konfiguration und Einzelfall. Wie die Einordnung entsteht. Aktualisiert am 06.09.2026.

Anbieter
OpenAI Ireland Ltd., 1st Floor, The Liffey Trust Centre, 117-126 Sheriff Street Upper, Dublin 1, Irland
Sitz
IE, Übermittlung in ein Drittland
Einwilligung nötig
nein
Data Privacy Framework
zertifiziert, laut DPF-Liste vom 06.09.2026
Auftragsverarbeitung
Vertrag nach Art. 28 DSGVO verfügbar

Was OpenAI verarbeitet

  • übermittelte Inhalte
  • technische Angaben zur Anfrage

OpenAI braucht keine Einwilligung

Der Dienst speichert nichts auf dem Endgerät und liest nichts von dort aus. Paragraf 25 TDDDG greift nicht.

Was Sie für OpenAI erfüllen müssen

  • Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen.
  • Training mit den übermittelten Daten abschalten.
  • Keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten übermitteln.

Die ersten zwei Sätze Ihres Textbausteins

So steht OpenAI in Ihrer Datenschutzerklärung

Für einzelne Funktionen dieser Website nutzen wir Dienste von OpenAI. Anbieter ist die OpenAI Ireland Ltd., 1st Floor, The Liffey Trust Centre, 117-126 Sheriff Street Upper, Dublin 1, Irland.

Der Generator setzt diesen Abschnitt mit Ihren Angaben zum Verantwortlichen zusammen.

Rechtsprechung zu OpenAI

  • Transparenzpflichten der KI-Verordnung ab August 2026

    Europäische Union, 02.08.2026

    Seit dem 02.08.2026 gelten die Transparenzpflichten aus Art. 50 der KI-Verordnung. Wer ein System einsetzt, das mit Menschen interagiert, muss dafür sorgen, dass die Betroffenen erkennen, dass sie es mit einer KI zu tun haben. Für KI-erzeugte Inhalte gelten eigene Kennzeichnungspflichten.

  • Klage gegen den Angemessenheitsbeschluss zum Data Privacy Framework

    Gerichte der Europäischen Union, 01.09.2023

    Die Europäische Kommission hat 2023 für das EU-US Data Privacy Framework ein angemessenes Schutzniveau festgestellt. Gegen diesen Beschluss läuft ein Verfahren, das der französische Abgeordnete Philippe Latombe angestrengt hat.

Alle Entscheidungen zu OpenAI

Aktualisiert am 06.09.2026. Diese Darstellung ist keine Rechtsberatung, sie beschreibt den Dienst allgemein.

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