KI-Dienste, 3 Dienste in der Datenschutzerklärung
Seit dem 02.08.2026 verlangt Art. 50 der KI-Verordnung, dass Nutzer erkennen, wann sie mit einer KI zu tun haben.
1 davon dürfen erst nach einer Einwilligung laden, 2 übertragen in ein Land außerhalb der EU.
KI-Chatbot auf der Website
Ein Assistent, der Fragen beantwortet. Seit August 2026 kennzeichnungspflichtig.
Die Eingaben der Besucher gehen an einen Sprachmodell-Anbieter, meist in den USA. Seit dem 02.08.2026 verlangt Art. 50 der KI-Verordnung zusätzlich einen Hinweis, dass hier eine KI antwortet. Das OLG Hamm hat 2026 entschieden, dass der Betreiber für falsche Aussagen seines Chatbots haftet.
OpenAI
Textverarbeitung über die Schnittstelle von OpenAI.
Vertragspartner in Irland, Verarbeitung auch in den USA.
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