Externe Ressourcen und Schriften
Google Fonts, Skript-Netzwerke, eingebettete Karten und Videos, Gravatar.
Der unauffälligste Posten einer Website ist zugleich der, der die meisten Abmahnungen ausgelöst hat. Bindet eine Seite eine Schriftart, ein Symbol oder eine Programmbibliothek von einem fremden Server ein, holt der Browser des Besuchers diese Datei dort ab. Dabei überträgt er zwangsläufig die IP-Adresse, und zwar bevor der Besucher irgendetwas anklicken konnte.
Das Landgericht München I sprach 2022 einem Betroffenen 100 Euro Schadensersatz zu, weil eine Website Google Fonts dynamisch einband. Ein berechtigtes Interesse scheide aus, weil sich die Schriften ohne Weiteres lokal ausliefern lassen. Die Entscheidung ist ein Einzelfall eines Landgerichts, sie hat aber eine Welle von Abmahnungen und Zahlungsaufforderungen ausgelöst. Gerichte haben solche Serienschreiben mehrfach als rechtsmissbräuchlich eingestuft, gegen einzelne Absender wurde ermittelt.
Der Bundesgerichtshof hat Anfang 2026 zentrale Fragen dieses Komplexes dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt, unter anderem zur Einordnung der IP-Adresse und zu den Voraussetzungen eines immateriellen Schadensersatzes. Bis dahin ist die Lage nicht abschließend geklärt.
Was sich unabhängig davon sagen lässt: Der Vorgang lässt sich vollständig vermeiden. Schriften, Symbole und Bibliotheken lassen sich herunterladen und vom eigenen Server ausliefern. Danach gibt es nichts mehr zu erklären, zu blockieren und einzuwilligen. Der häufigste Grund, warum die Umstellung unvollständig bleibt, ist ein Theme oder ein Page Builder, der die Schriften an anderer Stelle erneut nachlädt.
2 Entscheidungen zu diesem Thema
- GerichtsurteilLG München I, 3 O 17493/20, 20.01.2022rechtskräftig
Schadensersatz für dynamisch eingebundene Google Fonts
Das Gericht sprach einem Websitebesucher 100 Euro Schadensersatz zu, weil seine IP-Adresse ohne Einwilligung an Google übermittelt wurde. Die dynamische Einbindung von Google Fonts sei nicht durch ein berechtigtes Interesse gedeckt, weil sich die Schriften auch lokal ausliefern lassen.
Stand der Prüfung: 06.09.2026
- GerichtsurteilEuGH, C-582/14, 19.10.2016rechtskräftig
Die dynamische IP-Adresse ist für den Websitebetreiber ein personenbezogenes Datum
Eine dynamische IP-Adresse, die ein Websitebetreiber beim Aufruf speichert, ist für ihn ein personenbezogenes Datum, wenn er über rechtliche Mittel verfügt, den Nutzer mit Hilfe des Zugangsanbieters bestimmen zu lassen.
Stand der Prüfung: 06.09.2026
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