Schadensersatz für dynamisch eingebundene Google Fonts
- Gericht:
- LG München I
- Aktenzeichen:
- 3 O 17493/20
- Datum:
- 20.01.2022
- Art:
- Gerichtsurteil
- Stand:
- rechtskräftig
- Gewicht:
- kritisch
In einem Satz
Das Gericht sprach einem Websitebesucher 100 Euro Schadensersatz zu, weil seine IP-Adresse ohne Einwilligung an Google übermittelt wurde. Die dynamische Einbindung von Google Fonts sei nicht durch ein berechtigtes Interesse gedeckt, weil sich die Schriften auch lokal ausliefern lassen.
Worum es ging
Der Kläger rief eine Website auf, die Schriftarten direkt von den Servern von Google nachlud. Dabei wurde seine IP-Adresse dorthin übertragen, ohne dass er gefragt worden war.
Wie entschieden wurde
Das Gericht bejahte einen Verstoß und einen immateriellen Schaden. Ein berechtigtes Interesse scheide aus, weil der Betreiber die Schriften ohne Weiteres von seinem eigenen Server hätte ausliefern können. Der Kontrollverlust über die IP-Adresse reiche für einen Schaden aus.
Was Websitebetreiber daraus mitnehmen
Wer Schriften, Symbole oder Programmbibliotheken beim Seitenaufruf von einem fremden Server lädt, überträgt dabei die IP-Adresse. Die lokale Auslieferung vermeidet den Vorgang vollständig und ist technisch einfach.
Betroffene Dienste
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Aktualisiert am 06.09.2026. Eingeordnet unter 2022.
Fundstelle: www.gesetze-bayern.de
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