Google Fonts (extern geladen) in der Datenschutzerklärung
Die Schrift wird beim Seitenaufruf von Google geladen. Der häufigste Abmahngrund.
es gibt Rechtsprechung dagegen. Das LG München I hat einem Betroffenen 2022 Schadensersatz zugesprochen, weil die IP-Adresse ohne Einwilligung an Google übermittelt wurde. Seither läuft eine Abmahnwelle. Der BGH hat Anfang 2026 Fragen dazu dem EuGH vorgelegt.
Eine Tendenz aus öffentlich zugänglichen Angaben, keine Feststellung der Datenschutzkonformität: Ob der Einsatz auf einer bestimmten Website zulässig ist, hängt an deren Konfiguration und Einzelfall. Wie die Einordnung entsteht. Aktualisiert am 06.09.2026.
- Anbieter
- Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
- Sitz
- IE, Übermittlung in ein Drittland
- Einwilligung nötig
- ja, vor dem Laden
- Data Privacy Framework
- zertifiziert, laut DPF-Liste vom 06.09.2026
- Auftragsverarbeitung
- kein Vertrag nötig oder verfügbar
Was Google Fonts (extern geladen) verarbeitet
- IP-Adresse
- Browserkennung
- aufrufende Seite
- Zeitpunkt
Google Fonts (extern geladen) darf erst nach der Einwilligung laden
Der Dienst speichert nichts auf dem Endgerät und liest nichts von dort aus. Paragraf 25 TDDDG greift nicht.
Was Sie für Google Fonts (extern geladen) erfüllen müssen
- Schriften lokal einbinden. Danach kann dieser Abschnitt aus der Datenschutzerklärung entfernt werden.
- Prüfen, ob ein Theme oder ein Page Builder die Schriften zusätzlich nachlädt. Das ist der häufigste Grund, warum die Umstellung unvollständig bleibt.
- Wenn die externe Einbindung bleibt: erst nach erteilter Einwilligung laden.
Die ersten zwei Sätze Ihres Textbausteins
So steht Google Fonts (extern geladen) in Ihrer Datenschutzerklärung
Diese Website bindet Schriftarten von Google ein, sogenannte Google Fonts. Anbieter ist die Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.
Der Generator setzt diesen Abschnitt mit Ihren Angaben zum Verantwortlichen zusammen.
Datenschutzfreundlichere Alternativen
Die Schriftdateien einmal herunterladen und vom eigenen Server ausliefern. Der Umstieg dauert eine knappe Stunde, kostet nichts und beendet das Thema vollständig.
- Google Fonts (lokal ausgeliefert)
- Systemschriften
Rechtsprechung zu Google Fonts (extern geladen)
- Schadensersatz für dynamisch eingebundene Google Fonts
LG München I, 3 O 17493/20, 20.01.2022
Das Gericht sprach einem Websitebesucher 100 Euro Schadensersatz zu, weil seine IP-Adresse ohne Einwilligung an Google übermittelt wurde. Die dynamische Einbindung von Google Fonts sei nicht durch ein berechtigtes Interesse gedeckt, weil sich die Schriften auch lokal ausliefern lassen.
Aktualisiert am 06.09.2026. Diese Darstellung ist keine Rechtsberatung, sie beschreibt den Dienst allgemein.
Setzen Sie Google Fonts (extern geladen) ein?
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