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Google Fonts (extern geladen) in der Datenschutzerklärung

Die Schrift wird beim Seitenaufruf von Google geladen. Der häufigste Abmahngrund.

es gibt Rechtsprechung dagegen. Das LG München I hat einem Betroffenen 2022 Schadensersatz zugesprochen, weil die IP-Adresse ohne Einwilligung an Google übermittelt wurde. Seither läuft eine Abmahnwelle. Der BGH hat Anfang 2026 Fragen dazu dem EuGH vorgelegt.

Eine Tendenz aus öffentlich zugänglichen Angaben, keine Feststellung der Datenschutzkonformität: Ob der Einsatz auf einer bestimmten Website zulässig ist, hängt an deren Konfiguration und Einzelfall. Wie die Einordnung entsteht. Aktualisiert am 06.09.2026.

Anbieter
Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Sitz
IE, Übermittlung in ein Drittland
Einwilligung nötig
ja, vor dem Laden
Data Privacy Framework
zertifiziert, laut DPF-Liste vom 06.09.2026
Auftragsverarbeitung
kein Vertrag nötig oder verfügbar

Was Google Fonts (extern geladen) verarbeitet

  • IP-Adresse
  • Browserkennung
  • aufrufende Seite
  • Zeitpunkt

Google Fonts (extern geladen) darf erst nach der Einwilligung laden

Der Dienst speichert nichts auf dem Endgerät und liest nichts von dort aus. Paragraf 25 TDDDG greift nicht.

Was Sie für Google Fonts (extern geladen) erfüllen müssen

  • Schriften lokal einbinden. Danach kann dieser Abschnitt aus der Datenschutzerklärung entfernt werden.
  • Prüfen, ob ein Theme oder ein Page Builder die Schriften zusätzlich nachlädt. Das ist der häufigste Grund, warum die Umstellung unvollständig bleibt.
  • Wenn die externe Einbindung bleibt: erst nach erteilter Einwilligung laden.

Die ersten zwei Sätze Ihres Textbausteins

So steht Google Fonts (extern geladen) in Ihrer Datenschutzerklärung

Diese Website bindet Schriftarten von Google ein, sogenannte Google Fonts. Anbieter ist die Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.

Der Generator setzt diesen Abschnitt mit Ihren Angaben zum Verantwortlichen zusammen.

Datenschutzfreundlichere Alternativen

Die Schriftdateien einmal herunterladen und vom eigenen Server ausliefern. Der Umstieg dauert eine knappe Stunde, kostet nichts und beendet das Thema vollständig.

Rechtsprechung zu Google Fonts (extern geladen)

  • Schadensersatz für dynamisch eingebundene Google Fonts

    LG München I, 3 O 17493/20, 20.01.2022

    Das Gericht sprach einem Websitebesucher 100 Euro Schadensersatz zu, weil seine IP-Adresse ohne Einwilligung an Google übermittelt wurde. Die dynamische Einbindung von Google Fonts sei nicht durch ein berechtigtes Interesse gedeckt, weil sich die Schriften auch lokal ausliefern lassen.

Alle Entscheidungen zu Google Fonts (extern geladen)

Aktualisiert am 06.09.2026. Diese Darstellung ist keine Rechtsberatung, sie beschreibt den Dienst allgemein.

Setzen Sie Google Fonts (extern geladen) ein?

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