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1 Entscheidungen zu Google Fonts (extern geladen)

Das LG München I hat einem Betroffenen 2022 Schadensersatz zugesprochen, weil die IP-Adresse ohne Einwilligung an Google übermittelt wurde. Seither läuft eine Abmahnwelle. Der BGH hat Anfang 2026 Fragen dazu dem EuGH vorgelegt.

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  • GerichtsurteilLG München I, 3 O 17493/20, 20.01.2022rechtskräftig

    Schadensersatz für dynamisch eingebundene Google Fonts

    Das Gericht sprach einem Websitebesucher 100 Euro Schadensersatz zu, weil seine IP-Adresse ohne Einwilligung an Google übermittelt wurde. Die dynamische Einbindung von Google Fonts sei nicht durch ein berechtigtes Interesse gedeckt, weil sich die Schriften auch lokal ausliefern lassen.

    Stand der Prüfung: 06.09.2026

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