Zum Inhalt springen
luxurly.de, Datenschutz zum Ankreuzenluxurly.deDatenschutz zum Ankreuzen

Gravatar in der Datenschutzerklärung

Profilbilder in Kommentaren. Überträgt eine Prüfsumme der E-Mail-Adresse.

es gibt Rechtsprechung dagegen. Aus der E-Mail-Adresse jedes Kommentierenden wird eine Prüfsumme gebildet und zusammen mit der IP-Adresse an einen Anbieter in den USA übermittelt, ohne dass jemand danach gefragt hat. In WordPress ist die Funktion voreingestellt aktiv.

Eine Tendenz aus öffentlich zugänglichen Angaben, keine Feststellung der Datenschutzkonformität: Ob der Einsatz auf einer bestimmten Website zulässig ist, hängt an deren Konfiguration und Einzelfall. Wie die Einordnung entsteht. Aktualisiert am 06.09.2026.

Anbieter
die Automattic Inc., 60 29th Street #343, San Francisco, CA 94110, USA
Sitz
US, Übermittlung in ein Drittland
Einwilligung nötig
ja, vor dem Laden
Data Privacy Framework
nicht belegt
Auftragsverarbeitung
Vertrag nach Art. 28 DSGVO verfügbar

Was Gravatar verarbeitet

  • Prüfsumme der E-Mail-Adresse
  • IP-Adresse
  • Browserkennung

Gravatar darf erst nach der Einwilligung laden

Der Dienst greift auf das Endgerät zu, ohne dafür unbedingt erforderlich zu sein. Nach Paragraf 25 Abs. 1 TDDDG braucht das eine Einwilligung.

Was Sie für Gravatar erfüllen müssen

  • Profilbilder unter Einstellungen und Diskussion abschalten. Das ist der einfachste Weg und beendet den Vorgang.

Die ersten zwei Sätze Ihres Textbausteins

So steht Gravatar in Ihrer Datenschutzerklärung

Bei Kommentaren auf dieser Website werden Profilbilder über Gravatar eingebunden. Anbieter ist die Automattic Inc., 60 29th Street #343, San Francisco, CA 94110, USA.

Der Generator setzt diesen Abschnitt mit Ihren Angaben zum Verantwortlichen zusammen.

Datenschutzfreundlichere Alternativen

Profilbilder in den Einstellungen abschalten. Die Kommentarfunktion arbeitet ohne sie unverändert.

Rechtsprechung zu Gravatar

  • Schadensersatz für dynamisch eingebundene Google Fonts

    LG München I, 3 O 17493/20, 20.01.2022

    Das Gericht sprach einem Websitebesucher 100 Euro Schadensersatz zu, weil seine IP-Adresse ohne Einwilligung an Google übermittelt wurde. Die dynamische Einbindung von Google Fonts sei nicht durch ein berechtigtes Interesse gedeckt, weil sich die Schriften auch lokal ausliefern lassen.

  • Übermittlung an nicht zertifizierte Empfänger in Drittländern

    Europäischer Datenschutzausschuss, 18.06.2021

    Ist ein Empfänger in einem Drittland weder von einem Angemessenheitsbeschluss erfasst noch zertifiziert, braucht die Übermittlung eine geeignete Garantie, in der Praxis die Standardvertragsklauseln. Der Verantwortliche muss zusätzlich prüfen, ob im Empfängerland ein vergleichbares Schutzniveau tatsächlich erreicht wird.

Alle Entscheidungen zu Gravatar

Aktualisiert am 06.09.2026. Diese Darstellung ist keine Rechtsberatung, sie beschreibt den Dienst allgemein.

Setzen Sie Gravatar ein?

Kreuzen Sie es im Generator an, und der Abschnitt landet mit Ihren Angaben in Ihrer Datenschutzerklärung.

Datenschutzerklärung erstellen