Kommentarfunktion in der Datenschutzerklärung
Die eingebaute Kommentarfunktion speichert IP-Adressen.
unkritisch. Arbeitet auf dem eigenen Server, ohne Übermittlung an Dritte.
Eine Tendenz aus öffentlich zugänglichen Angaben, keine Feststellung der Datenschutzkonformität: Ob der Einsatz auf einer bestimmten Website zulässig ist, hängt an deren Konfiguration und Einzelfall. Wie die Einordnung entsteht. Aktualisiert am 06.09.2026.
- Anbieter
- WordPress, lokal
- Sitz
- DE, kein Drittlandbezug
- Einwilligung nötig
- nein
- Data Privacy Framework
- nicht einschlägig
- Auftragsverarbeitung
- kein Vertrag nötig oder verfügbar
Was Kommentarfunktion verarbeitet
- Name
- E-Mail-Adresse
- Kommentarinhalt
- IP-Adresse
- Zeitpunkt
Kommentarfunktion braucht keine Einwilligung
Der Dienst greift auf das Endgerät zu, das ist aber für die vom Besucher gewünschte Funktion unbedingt erforderlich. Paragraf 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG deckt das ab.
Was Sie für Kommentarfunktion erfüllen müssen
- Prüfen, ob Gravatar aktiv ist. Dann wird eine Prüfsumme der E-Mail-Adresse an einen US-Anbieter übermittelt.
Die ersten zwei Sätze Ihres Textbausteins
So steht Kommentarfunktion in Ihrer Datenschutzerklärung
Wenn Sie einen Kommentar auf dieser Website hinterlassen, speichern wir neben Ihrem Kommentar auch den angegebenen Namen, die E-Mail-Adresse, den Zeitpunkt und Ihre IP-Adresse. Die IP-Adresse speichern wir, weil wir für rechtswidrige Inhalte in Kommentaren in Anspruch genommen werden können und uns dann verteidigen können müssen.
Der Generator setzt diesen Abschnitt mit Ihren Angaben zum Verantwortlichen zusammen.
Aktualisiert am 06.09.2026. Diese Darstellung ist keine Rechtsberatung, sie beschreibt den Dienst allgemein.
Setzen Sie Kommentarfunktion ein?
Kreuzen Sie es im Generator an, und der Abschnitt landet mit Ihren Angaben in Ihrer Datenschutzerklärung.
Datenschutzerklärung erstellen