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2 Entscheidungen zu KI-Chatbot auf der Website

Die Eingaben der Besucher gehen an einen Sprachmodell-Anbieter, meist in den USA. Seit dem 02.08.2026 verlangt Art. 50 der KI-Verordnung zusätzlich einen Hinweis, dass hier eine KI antwortet. Das OLG Hamm hat 2026 entschieden, dass der Betreiber für falsche Aussagen seines Chatbots haftet.

Alle Entscheidungen zu KI-Chatbot auf der Website

  • GesetzesänderungEuropäische Union, 02.08.2026rechtskräftig

    Transparenzpflichten der KI-Verordnung ab August 2026

    Seit dem 02.08.2026 gelten die Transparenzpflichten aus Art. 50 der KI-Verordnung. Wer ein System einsetzt, das mit Menschen interagiert, muss dafür sorgen, dass die Betroffenen erkennen, dass sie es mit einer KI zu tun haben. Für KI-erzeugte Inhalte gelten eigene Kennzeichnungspflichten.

    Stand der Prüfung: 06.09.2026

  • GerichtsurteilOLG Hamm, 4 UKl 3/25, 12.05.2026Verfahren läuft

    Betreiber haftet für falsche Aussagen seines KI-Chatbots

    Was ein KI-Chatbot auf einer Website sagt, ist die geschäftliche Handlung des Betreibers, auch wenn die KI es erfunden hat. Ein pauschaler Haftungsausschluss schützt nicht, nötig sind technische und organisatorische Vorkehrungen.

    Stand der Prüfung: 06.09.2026

Was in Ihre Datenschutzerklärung gehört

Auf der Dienstseite steht, was KI-Chatbot auf der Website verarbeitet, ob eine Einwilligung nötig ist und welche Alternativen es gibt. Der Generator setzt daraus den passenden Textbaustein zusammen.