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2 Entscheidungen zu Eigene Einwilligungslösung

Der Speichereintrag, der die Entscheidung festhält, ist nach Paragraf 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG erforderlich. Er braucht selbst keine Einwilligung.

Alle Entscheidungen zu Eigene Einwilligungslösung

  • GerichtsurteilVG Hannover, 10 A 5385/22, 19.03.2025Verfahren läuft

    Ohne Ablehnen-Schaltfläche auf der ersten Ebene ist das Banner unzulässig

    Wer auf der ersten Ebene eines Einwilligungsbanners eine Schaltfläche zum Annehmen anbietet, muss dort auch eine gut sichtbare Schaltfläche zum Ablehnen anbieten. Ein Banner darf nicht gezielt zur Einwilligung hinlenken.

    Stand der Prüfung: 06.09.2026

  • LeitlinieEuropäischer Datenschutzausschuss, 14.02.2023rechtskräftig

    Leitlinien zu irreführender Gestaltung von Einwilligungsbannern

    Der Europäische Datenschutzausschuss hat Gestaltungsmuster beschrieben, die eine Einwilligung unwirksam machen: ein hervorgehobener Zustimmen-Knopf neben einer versteckten Ablehnung, vorbelegte Kästchen, irreführende Farbgebung und wiederholte Nachfragen nach einer Ablehnung.

    Stand der Prüfung: 06.09.2026

Was in Ihre Datenschutzerklärung gehört

Auf der Dienstseite steht, was Eigene Einwilligungslösung verarbeitet, ob eine Einwilligung nötig ist und welche Alternativen es gibt. Der Generator setzt daraus den passenden Textbaustein zusammen.