Leitlinien zu irreführender Gestaltung von Einwilligungsbannern
- Gericht:
- Europäischer Datenschutzausschuss
- Datum:
- 14.02.2023
- Art:
- Leitlinie
- Stand:
- rechtskräftig
- Gewicht:
- ernst
In einem Satz
Der Europäische Datenschutzausschuss hat Gestaltungsmuster beschrieben, die eine Einwilligung unwirksam machen: ein hervorgehobener Zustimmen-Knopf neben einer versteckten Ablehnung, vorbelegte Kästchen, irreführende Farbgebung und wiederholte Nachfragen nach einer Ablehnung.
Worum es ging
Die Leitlinien 03/2022 befassen sich mit sogenannten Dark Patterns auf Plattformen sozialer Medien. Die beschriebenen Muster treten in Einwilligungsbannern jeder Art auf.
Wie entschieden wurde
Die Leitlinien ordnen die Muster den Anforderungen an eine wirksame Einwilligung zu und benennen jeweils, woran sie scheitern: an der Freiwilligkeit, an der Informiertheit oder an der Eindeutigkeit.
Was Websitebetreiber daraus mitnehmen
Ablehnen muss auf der ersten Ebene ebenso leicht erreichbar sein wie Zustimmen. Ein Banner, das nur Zustimmen und Einstellungen anbietet, erfüllt das nicht.
Betroffene Dienste
Verwandte Entscheidungen
- Ohne Ablehnen-Schaltfläche auf der ersten Ebene ist das Banner unzulässig (VG Hannover, 19.03.2025)
Aktualisiert am 06.09.2026. Eingeordnet unter 2023.
Fundstelle: www.edpb.europa.eu
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