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Leitlinien zu irreführender Gestaltung von Einwilligungsbannern

Gericht:
Europäischer Datenschutzausschuss
Datum:
14.02.2023
Art:
Leitlinie
Stand:
rechtskräftig
Gewicht:
ernst

In einem Satz

Der Europäische Datenschutzausschuss hat Gestaltungsmuster beschrieben, die eine Einwilligung unwirksam machen: ein hervorgehobener Zustimmen-Knopf neben einer versteckten Ablehnung, vorbelegte Kästchen, irreführende Farbgebung und wiederholte Nachfragen nach einer Ablehnung.

Worum es ging

Die Leitlinien 03/2022 befassen sich mit sogenannten Dark Patterns auf Plattformen sozialer Medien. Die beschriebenen Muster treten in Einwilligungsbannern jeder Art auf.

Wie entschieden wurde

Die Leitlinien ordnen die Muster den Anforderungen an eine wirksame Einwilligung zu und benennen jeweils, woran sie scheitern: an der Freiwilligkeit, an der Informiertheit oder an der Eindeutigkeit.

Was Websitebetreiber daraus mitnehmen

Ablehnen muss auf der ersten Ebene ebenso leicht erreichbar sein wie Zustimmen. Ein Banner, das nur Zustimmen und Einstellungen anbietet, erfüllt das nicht.

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Betroffene Dienste

Verwandte Entscheidungen

Aktualisiert am 06.09.2026. Eingeordnet unter 2023.

Fundstelle: www.edpb.europa.eu

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