Usercentrics in der Datenschutzerklärung
Einwilligungsverwaltung aus München.
unkritisch. Anbieter in Deutschland, der Speichereintrag ist erforderlich und braucht keine Einwilligung.
Eine Tendenz aus öffentlich zugänglichen Angaben, keine Feststellung der Datenschutzkonformität: Ob der Einsatz auf einer bestimmten Website zulässig ist, hängt an deren Konfiguration und Einzelfall. Wie die Einordnung entsteht. Aktualisiert am 06.09.2026.
- Anbieter
- Usercentrics GmbH, Sendlinger Straße 7, 80331 München
- Sitz
- DE, kein Drittlandbezug
- Einwilligung nötig
- nein
- Data Privacy Framework
- nicht einschlägig
- Auftragsverarbeitung
- Vertrag nach Art. 28 DSGVO verfügbar
Was Usercentrics verarbeitet
- gewählte Kategorien
- Zeitpunkt
- gekürzte IP-Adresse
- Kennung der Einwilligung
Usercentrics braucht keine Einwilligung
Der Dienst greift auf das Endgerät zu, das ist aber für die vom Besucher gewünschte Funktion unbedingt erforderlich. Paragraf 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG deckt das ab.
Was Sie für Usercentrics erfüllen müssen
- Ablehnen auf der ersten Ebene anbieten, gleich sichtbar wie das Zustimmen.
- Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen.
Die ersten zwei Sätze Ihres Textbausteins
So steht Usercentrics in Ihrer Datenschutzerklärung
Für die Verwaltung Ihrer Einwilligung nutzen wir Usercentrics. Anbieter ist die Usercentrics GmbH, Sendlinger Straße 7, 80331 München.
Der Generator setzt diesen Abschnitt mit Ihren Angaben zum Verantwortlichen zusammen.
Rechtsprechung zu Usercentrics
- Ohne Ablehnen-Schaltfläche auf der ersten Ebene ist das Banner unzulässig
VG Hannover, 10 A 5385/22, 19.03.2025
Wer auf der ersten Ebene eines Einwilligungsbanners eine Schaltfläche zum Annehmen anbietet, muss dort auch eine gut sichtbare Schaltfläche zum Ablehnen anbieten. Ein Banner darf nicht gezielt zur Einwilligung hinlenken.
- Leitlinien zu irreführender Gestaltung von Einwilligungsbannern
Europäischer Datenschutzausschuss, 14.02.2023
Der Europäische Datenschutzausschuss hat Gestaltungsmuster beschrieben, die eine Einwilligung unwirksam machen: ein hervorgehobener Zustimmen-Knopf neben einer versteckten Ablehnung, vorbelegte Kästchen, irreführende Farbgebung und wiederholte Nachfragen nach einer Ablehnung.
Aktualisiert am 06.09.2026. Diese Darstellung ist keine Rechtsberatung, sie beschreibt den Dienst allgemein.
Setzen Sie Usercentrics ein?
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