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CookieYes in der Datenschutzerklärung

Einwilligungsbanner, das über den Dienst des Anbieters läuft.

unkritisch. Für das Vereinigte Königreich besteht ein Angemessenheitsbeschluss. Der Speichereintrag selbst ist erforderlich.

Eine Tendenz aus öffentlich zugänglichen Angaben, keine Feststellung der Datenschutzkonformität: Ob der Einsatz auf einer bestimmten Website zulässig ist, hängt an deren Konfiguration und Einzelfall. Wie die Einordnung entsteht. Aktualisiert am 06.09.2026.

Anbieter
CookieYes Limited, London, Vereinigtes Königreich
Sitz
GB, Übermittlung in ein Drittland
Einwilligung nötig
nein
Data Privacy Framework
nicht einschlägig
Auftragsverarbeitung
Vertrag nach Art. 28 DSGVO verfügbar

Was CookieYes verarbeitet

  • gewählte Kategorien
  • Zeitpunkt
  • gekürzte IP-Adresse

CookieYes braucht keine Einwilligung

Der Dienst greift auf das Endgerät zu, das ist aber für die vom Besucher gewünschte Funktion unbedingt erforderlich. Paragraf 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG deckt das ab.

Was Sie für CookieYes erfüllen müssen

  • Ablehnen auf der ersten Ebene anbieten.
  • Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen.

Die ersten zwei Sätze Ihres Textbausteins

So steht CookieYes in Ihrer Datenschutzerklärung

Für die Verwaltung Ihrer Einwilligung nutzen wir CookieYes. Anbieter ist die CookieYes Limited mit Sitz in London, Vereinigtes Königreich.

Der Generator setzt diesen Abschnitt mit Ihren Angaben zum Verantwortlichen zusammen.

Rechtsprechung zu CookieYes

  • Ohne Ablehnen-Schaltfläche auf der ersten Ebene ist das Banner unzulässig

    VG Hannover, 10 A 5385/22, 19.03.2025

    Wer auf der ersten Ebene eines Einwilligungsbanners eine Schaltfläche zum Annehmen anbietet, muss dort auch eine gut sichtbare Schaltfläche zum Ablehnen anbieten. Ein Banner darf nicht gezielt zur Einwilligung hinlenken.

  • Leitlinien zu irreführender Gestaltung von Einwilligungsbannern

    Europäischer Datenschutzausschuss, 14.02.2023

    Der Europäische Datenschutzausschuss hat Gestaltungsmuster beschrieben, die eine Einwilligung unwirksam machen: ein hervorgehobener Zustimmen-Knopf neben einer versteckten Ablehnung, vorbelegte Kästchen, irreführende Farbgebung und wiederholte Nachfragen nach einer Ablehnung.

Alle Entscheidungen zu CookieYes

Aktualisiert am 06.09.2026. Diese Darstellung ist keine Rechtsberatung, sie beschreibt den Dienst allgemein.

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