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1 Entscheidungen zu Adobe Fonts

Gleiche Lage wie bei extern geladenen Google Fonts: Die IP-Adresse geht ohne Einwilligung an einen Dritten.

Alle Entscheidungen zu Adobe Fonts

  • GerichtsurteilLG München I, 3 O 17493/20, 20.01.2022rechtskräftig

    Schadensersatz für dynamisch eingebundene Google Fonts

    Das Gericht sprach einem Websitebesucher 100 Euro Schadensersatz zu, weil seine IP-Adresse ohne Einwilligung an Google übermittelt wurde. Die dynamische Einbindung von Google Fonts sei nicht durch ein berechtigtes Interesse gedeckt, weil sich die Schriften auch lokal ausliefern lassen.

    Stand der Prüfung: 06.09.2026

Was in Ihre Datenschutzerklärung gehört

Auf der Dienstseite steht, was Adobe Fonts verarbeitet, ob eine Einwilligung nötig ist und welche Alternativen es gibt. Der Generator setzt daraus den passenden Textbaustein zusammen.