5 Entscheidungen aus 2024
Alle Entscheidungen aus 2024
- GerichtsurteilBGH, VI ZR 10/24, 18.11.2024rechtskräftig
Der bloße Kontrollverlust über Daten ist bereits ein Schaden
Der Bundesgerichtshof entschied in seinem ersten Leitentscheidungsverfahren, dass schon der bloße und kurzzeitige Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten einen immateriellen Schaden nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO darstellen kann. Ein konkreter Missbrauch ist nicht erforderlich.
Stand der Prüfung: 06.09.2026
- GerichtsurteilEuGH, C-621/22, 04.10.2024rechtskräftig
Direktwerbung kann ein berechtigtes Interesse sein, auch bei Datenverkauf
Ein rein wirtschaftliches Interesse kann ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO sein. Die Weitergabe von Mitgliederdaten an Sponsoren zu Werbezwecken ist damit nicht von vornherein unzulässig, muss aber die Abwägung im Einzelfall bestehen.
Stand der Prüfung: 06.09.2026
- GerichtsurteilEuGH, C-446/21, 04.10.2024rechtskräftig
Werbeprofile dürfen nicht zeitlich unbegrenzt wachsen
Ein soziales Netzwerk darf die für Werbung erhobenen Daten nicht zeitlich unbegrenzt und ohne Unterscheidung nach ihrer Art verwenden. Der Grundsatz der Datenminimierung setzt der Profilbildung eine Grenze.
Stand der Prüfung: 06.09.2026
- LeitlinieEuropäischer Datenschutzausschuss, 17.04.2024Verfahren läuft
Zustimmen oder bezahlen: der EDSA hält die Einwilligung meist für unwirksam
In seiner Stellungnahme 08/2024 kommt der Europäische Datenschutzausschuss zu dem Ergebnis, dass große Online-Plattformen mit einem Modell aus Einwilligung oder Bezahlabo in aller Regel keine freiwillige Einwilligung erhalten, wenn die einzige Wahl zwischen Bezahlen und Werbetracking besteht.
Stand der Prüfung: 06.09.2026
- GerichtsurteilEuGH, C-604/22, 07.03.2024rechtskräftig
Der TC-String des Werbe-Frameworks ist ein personenbezogenes Datum
Die Zeichenfolge, in der das Transparency and Consent Framework die Einwilligungen eines Nutzers speichert, ist ein personenbezogenes Datum, sobald sie sich mit der IP-Adresse oder einer anderen Kennung verbinden lässt. Der Branchenverband IAB Europe ist für die Verarbeitung gemeinsam verantwortlich.
Stand der Prüfung: 06.09.2026