Zustimmen oder bezahlen: der EDSA hält die Einwilligung meist für unwirksam
- Gericht:
- Europäischer Datenschutzausschuss
- Datum:
- 17.04.2024
- Art:
- Leitlinie
- Stand:
- Verfahren läuft
- Gewicht:
- Hinweis
In einem Satz
In seiner Stellungnahme 08/2024 kommt der Europäische Datenschutzausschuss zu dem Ergebnis, dass große Online-Plattformen mit einem Modell aus Einwilligung oder Bezahlabo in aller Regel keine freiwillige Einwilligung erhalten, wenn die einzige Wahl zwischen Bezahlen und Werbetracking besteht.
Worum es ging
Die Aufsichtsbehörden der Niederlande, Norwegens und Hamburgs baten den Ausschuss um eine Stellungnahme zu den Bedingungen, unter denen solche Modelle eine wirksame Einwilligung ergeben können.
Wie entschieden wurde
Der Ausschuss verlangt eine echte Wahlmöglichkeit. Dazu gehört in der Regel eine dritte, kostenlose Variante ohne Verhaltenswerbung, etwa mit kontextbezogener Werbung. Bündelt ein Modell mehrere Zwecke ohne getrennte Wahl, fehlt es an der Freiwilligkeit.
Was Websitebetreiber daraus mitnehmen
Die Stellungnahme richtet sich an große Plattformen, die Argumentation greift aber auch bei kleineren Angeboten. Allgemeine Leitlinien für alle Verantwortlichen hat der Ausschuss angekündigt.
Aktualisiert am 06.09.2026. Eingeordnet unter 2024.
Fundstelle: www.edpb.europa.eu
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