Zum Inhalt springen
luxurly.de, Datenschutz zum Ankreuzenluxurly.deDatenschutz zum Ankreuzen

Zustimmen oder bezahlen: der EDSA hält die Einwilligung meist für unwirksam

Gericht:
Europäischer Datenschutzausschuss
Datum:
17.04.2024
Art:
Leitlinie
Stand:
Verfahren läuft
Gewicht:
Hinweis

In einem Satz

In seiner Stellungnahme 08/2024 kommt der Europäische Datenschutzausschuss zu dem Ergebnis, dass große Online-Plattformen mit einem Modell aus Einwilligung oder Bezahlabo in aller Regel keine freiwillige Einwilligung erhalten, wenn die einzige Wahl zwischen Bezahlen und Werbetracking besteht.

Worum es ging

Die Aufsichtsbehörden der Niederlande, Norwegens und Hamburgs baten den Ausschuss um eine Stellungnahme zu den Bedingungen, unter denen solche Modelle eine wirksame Einwilligung ergeben können.

Wie entschieden wurde

Der Ausschuss verlangt eine echte Wahlmöglichkeit. Dazu gehört in der Regel eine dritte, kostenlose Variante ohne Verhaltenswerbung, etwa mit kontextbezogener Werbung. Bündelt ein Modell mehrere Zwecke ohne getrennte Wahl, fehlt es an der Freiwilligkeit.

Was Websitebetreiber daraus mitnehmen

Die Stellungnahme richtet sich an große Plattformen, die Argumentation greift aber auch bei kleineren Angeboten. Allgemeine Leitlinien für alle Verantwortlichen hat der Ausschuss angekündigt.

Cookies und Einwilligung

Aktualisiert am 06.09.2026. Eingeordnet unter 2024.

Fundstelle: www.edpb.europa.eu

Betrifft Sie das?

Der Generator sagt Ihnen, ob einer der betroffenen Dienste auf Ihrer Liste steht, und setzt die passenden Textbausteine für Ihre Datenschutzerklärung zusammen.

Generator öffnen