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Der TC-String des Werbe-Frameworks ist ein personenbezogenes Datum

Gericht:
EuGH
Aktenzeichen:
C-604/22
Datum:
07.03.2024
Art:
Gerichtsurteil
Stand:
rechtskräftig
Gewicht:
ernst

In einem Satz

Die Zeichenfolge, in der das Transparency and Consent Framework die Einwilligungen eines Nutzers speichert, ist ein personenbezogenes Datum, sobald sie sich mit der IP-Adresse oder einer anderen Kennung verbinden lässt. Der Branchenverband IAB Europe ist für die Verarbeitung gemeinsam verantwortlich.

Worum es ging

Die belgische Aufsichtsbehörde beanstandete das Framework, über das ein großer Teil der Online-Werbung in Europa Einwilligungen einholt und weitergibt. IAB Europe hielt sich weder für einen Verantwortlichen noch den TC-String für personenbezogen.

Wie entschieden wurde

Der Gerichtshof widersprach in beiden Punkten. Der TC-String ist personenbezogen, weil sich mit zumutbaren Mitteln ein Bezug zum Nutzer herstellen lässt. IAB Europe legt die Verarbeitungsregeln fest und ist deshalb gemeinsam mit den beteiligten Unternehmen verantwortlich, allerdings nicht für die spätere Verarbeitung durch die Werbetreibenden.

Was Websitebetreiber daraus mitnehmen

Wer ein Werbebanner nach diesem Framework betreibt, verarbeitet personenbezogene Daten, auch wenn nur eine Zeichenfolge gespeichert wird. Das Speichern und Auslesen dieser Zeichenfolge ist eine Übermittlung.

Cookies und EinwilligungTracking und ReichweitenmessungAuftragsverarbeitung und gemeinsame Verantwortlichkeit

Aktualisiert am 06.09.2026. Eingeordnet unter 2024.

Fundstelle: dejure.org

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