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Der EuGH kippt das Privacy Shield

Gericht:
EuGH
Aktenzeichen:
C-311/18
Datum:
16.07.2020
Art:
Gerichtsurteil
Stand:
rechtskräftig
Gewicht:
ernst

In einem Satz

Der Gerichtshof erklärte den Angemessenheitsbeschluss zum EU-US Privacy Shield für ungültig, weil die Zugriffsmöglichkeiten US-amerikanischer Nachrichtendienste nicht auf das notwendige Maß beschränkt waren. Standardvertragsklauseln bleiben gültig, verlangen aber eine Prüfung im Einzelfall.

Worum es ging

Maximilian Schrems wandte sich gegen die Übermittlung seiner Daten durch Facebook Irland an das Mutterunternehmen in den USA. Die irische Aufsichtsbehörde legte dem Gerichtshof Fragen vor.

Wie entschieden wurde

Der Gerichtshof hob den Angemessenheitsbeschluss auf. Die Standardvertragsklauseln erklärte er für weiterhin gültig, verlangte aber vom Verantwortlichen zu prüfen, ob im Empfängerland ein gleichwertiges Schutzniveau tatsächlich erreicht wird, und gegebenenfalls zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen.

Was Websitebetreiber daraus mitnehmen

Die Entscheidung ist der Grund, warum jede Übermittlung in die USA seither eine ausdrückliche Grundlage braucht. Sie ist auch der Grund, warum das heutige Data Privacy Framework unter Beobachtung steht.

Übermittlung in Drittländer

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Aktualisiert am 06.09.2026. Eingeordnet unter 2020.

Fundstelle: curia.europa.eu

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