Der EuGH kippt das Privacy Shield
- Gericht:
- EuGH
- Aktenzeichen:
- C-311/18
- Datum:
- 16.07.2020
- Art:
- Gerichtsurteil
- Stand:
- rechtskräftig
- Gewicht:
- ernst
In einem Satz
Der Gerichtshof erklärte den Angemessenheitsbeschluss zum EU-US Privacy Shield für ungültig, weil die Zugriffsmöglichkeiten US-amerikanischer Nachrichtendienste nicht auf das notwendige Maß beschränkt waren. Standardvertragsklauseln bleiben gültig, verlangen aber eine Prüfung im Einzelfall.
Worum es ging
Maximilian Schrems wandte sich gegen die Übermittlung seiner Daten durch Facebook Irland an das Mutterunternehmen in den USA. Die irische Aufsichtsbehörde legte dem Gerichtshof Fragen vor.
Wie entschieden wurde
Der Gerichtshof hob den Angemessenheitsbeschluss auf. Die Standardvertragsklauseln erklärte er für weiterhin gültig, verlangte aber vom Verantwortlichen zu prüfen, ob im Empfängerland ein gleichwertiges Schutzniveau tatsächlich erreicht wird, und gegebenenfalls zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen.
Was Websitebetreiber daraus mitnehmen
Die Entscheidung ist der Grund, warum jede Übermittlung in die USA seither eine ausdrückliche Grundlage braucht. Sie ist auch der Grund, warum das heutige Data Privacy Framework unter Beobachtung steht.
Verwandte Entscheidungen
- Klage gegen den Angemessenheitsbeschluss zum Data Privacy Framework (Gerichte der Europäischen Union, 01.09.2023)
- Aufsichtsbehörden beanstandeten Google Analytics nach dem Wegfall des Privacy Shield (mehrere europäische Aufsichtsbehörden, 01.01.2022)
Aktualisiert am 06.09.2026. Eingeordnet unter 2020.
Fundstelle: curia.europa.eu
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