Aufsichtsbehörden beanstandeten Google Analytics nach dem Wegfall des Privacy Shield
- Gericht:
- mehrere europäische Aufsichtsbehörden
- Datum:
- 01.01.2022
- Art:
- Aufsichtspraxis
- Stand:
- überholt
- Gewicht:
- Hinweis
In einem Satz
Mehrere europäische Aufsichtsbehörden beanstandeten 2022 den Einsatz von Google Analytics in der damaligen Ausgestaltung, weil die Übermittlung in die USA nach dem Wegfall des Privacy Shield keine tragfähige Grundlage hatte.
Worum es ging
Nach dem Urteil Schrems II reichte die Organisation noyb in mehreren Mitgliedstaaten gleichlautende Beschwerden ein. Die Behörden in Österreich, Frankreich, Italien und weiteren Staaten entschieden ähnlich.
Wie entschieden wurde
Die Behörden sahen die eingesetzten Zusatzmaßnahmen als nicht ausreichend an, um den Zugriff US-amerikanischer Stellen zu verhindern.
Was Websitebetreiber daraus mitnehmen
Mit dem Angemessenheitsbeschluss zum Data Privacy Framework hat sich die Ausgangslage geändert. Unverändert gilt, dass der Dienst ohne vorherige Einwilligung nicht geladen werden darf.
Betroffene Dienste
Verwandte Entscheidungen
- Der EuGH kippt das Privacy Shield (EuGH, 16.07.2020)
- Klage gegen den Angemessenheitsbeschluss zum Data Privacy Framework (Gerichte der Europäischen Union, 01.09.2023)
Aktualisiert am 06.09.2026. Eingeordnet unter 2022.
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