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Aufsichtsbehörden beanstandeten Google Analytics nach dem Wegfall des Privacy Shield

Gericht:
mehrere europäische Aufsichtsbehörden
Datum:
01.01.2022
Art:
Aufsichtspraxis
Stand:
überholt
Gewicht:
Hinweis

In einem Satz

Mehrere europäische Aufsichtsbehörden beanstandeten 2022 den Einsatz von Google Analytics in der damaligen Ausgestaltung, weil die Übermittlung in die USA nach dem Wegfall des Privacy Shield keine tragfähige Grundlage hatte.

Worum es ging

Nach dem Urteil Schrems II reichte die Organisation noyb in mehreren Mitgliedstaaten gleichlautende Beschwerden ein. Die Behörden in Österreich, Frankreich, Italien und weiteren Staaten entschieden ähnlich.

Wie entschieden wurde

Die Behörden sahen die eingesetzten Zusatzmaßnahmen als nicht ausreichend an, um den Zugriff US-amerikanischer Stellen zu verhindern.

Was Websitebetreiber daraus mitnehmen

Mit dem Angemessenheitsbeschluss zum Data Privacy Framework hat sich die Ausgangslage geändert. Unverändert gilt, dass der Dienst ohne vorherige Einwilligung nicht geladen werden darf.

Tracking und ReichweitenmessungÜbermittlung in Drittländer

Betroffene Dienste

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Aktualisiert am 06.09.2026. Eingeordnet unter 2022.

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