Der Schadensersatz gleicht aus, er bestraft nicht
- Gericht:
- EuGH
- Aktenzeichen:
- C-667/21
- Datum:
- 21.12.2023
- Art:
- Gerichtsurteil
- Stand:
- rechtskräftig
- Gewicht:
- Hinweis
In einem Satz
Art. 82 DSGVO hat eine reine Ausgleichsfunktion. Der Grad des Verschuldens spielt für die Höhe keine Rolle, und eine abschreckende Wirkung ist kein Bemessungskriterium.
Worum es ging
Ein Beschäftigter einer Krankenkasse wandte sich gegen die Verarbeitung seiner Gesundheitsdaten durch den Medizinischen Dienst und verlangte Schadensersatz.
Wie entschieden wurde
Der Gerichtshof entschied, dass die Ersatzpflicht an ein Verschulden anknüpft, von dem sich der Verantwortliche entlasten kann, dass die Höhe aber allein den erlittenen Schaden ausgleicht.
Was Websitebetreiber daraus mitnehmen
Die in Deutschland zugesprochenen Beträge bleiben deshalb überschaubar. Das Risiko liegt in der Zahl der Betroffenen, nicht in der Höhe je Fall.
Verwandte Entscheidungen
- Der Verstoß allein begründet noch keinen Schadensersatz (EuGH, 04.05.2023)
Aktualisiert am 06.09.2026. Eingeordnet unter 2023.
Fundstelle: dejure.org
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