Zum Inhalt springen
luxurly.de, Datenschutz zum Ankreuzenluxurly.deDatenschutz zum Ankreuzen

Werbecookies brauchen eine aktive Einwilligung

Gericht:
BGH
Aktenzeichen:
I ZR 7/16
Datum:
28.05.2020
Art:
Gerichtsurteil
Stand:
rechtskräftig
Gewicht:
kritisch

In einem Satz

Der Bundesgerichtshof setzte die Vorgabe des Europäischen Gerichtshofs für das deutsche Recht um: Für Cookies zu Werbezwecken ist eine aktive Einwilligung nötig, ein vorangekreuztes Kästchen genügt nicht.

Worum es ging

Es ist die Fortsetzung des Gewinnspielfalls Planet49. Nachdem der Europäische Gerichtshof die Vorlagefragen beantwortet hatte, entschied der Bundesgerichtshof den Rechtsstreit selbst.

Wie entschieden wurde

Der Bundesgerichtshof legte das damalige deutsche Recht richtlinienkonform aus und kam zum selben Ergebnis wie der Gerichtshof. Eine Einwilligung, die durch das Nichtabwählen eines voreingestellten Kästchens erteilt wird, ist unwirksam.

Was Websitebetreiber daraus mitnehmen

Seit dieser Entscheidung ist in Deutschland geklärt, dass Werbe- und Analysecookies eine aktive Einwilligung brauchen. Paragraf 25 TDDDG hat das inzwischen ausdrücklich geregelt.

Cookies und Einwilligung

Verwandte Entscheidungen

Aktualisiert am 06.09.2026. Eingeordnet unter 2020.

Fundstelle: dejure.org

Betrifft Sie das?

Der Generator sagt Ihnen, ob einer der betroffenen Dienste auf Ihrer Liste steht, und setzt die passenden Textbausteine für Ihre Datenschutzerklärung zusammen.

Generator öffnen