US-Mutterkonzerne und der CLOUD Act
- Gericht:
- Gesetzgeber der Vereinigten Staaten
- Datum:
- 23.03.2018
- Art:
- Gesetzesänderung
- Stand:
- rechtskräftig
- Gewicht:
- Hinweis
In einem Satz
Der CLOUD Act verpflichtet US-Unternehmen, US-Behörden auf Anordnung Daten herauszugeben, unabhängig davon, in welchem Land die Daten gespeichert sind. Er gilt auch für europäische Tochtergesellschaften US-amerikanischer Konzerne.
Was Websitebetreiber daraus mitnehmen
Ein Serverstandort in der Europäischen Union schließt einen Zugriff aus den USA nicht aus, wenn der Anbieter zu einem US-Konzern gehört. Wer diesen Punkt vermeiden will, wählt einen Anbieter ohne US-Mutterkonzern.
Betroffene Dienste
Aktualisiert am 06.09.2026. Eingeordnet unter 2018.
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