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US-Mutterkonzerne und der CLOUD Act

Gericht:
Gesetzgeber der Vereinigten Staaten
Datum:
23.03.2018
Art:
Gesetzesänderung
Stand:
rechtskräftig
Gewicht:
Hinweis

In einem Satz

Der CLOUD Act verpflichtet US-Unternehmen, US-Behörden auf Anordnung Daten herauszugeben, unabhängig davon, in welchem Land die Daten gespeichert sind. Er gilt auch für europäische Tochtergesellschaften US-amerikanischer Konzerne.

Was Websitebetreiber daraus mitnehmen

Ein Serverstandort in der Europäischen Union schließt einen Zugriff aus den USA nicht aus, wenn der Anbieter zu einem US-Konzern gehört. Wer diesen Punkt vermeiden will, wählt einen Anbieter ohne US-Mutterkonzern.

Übermittlung in Drittländer

Betroffene Dienste

Aktualisiert am 06.09.2026. Eingeordnet unter 2018.

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