Büro-Software in der Cloud in der Datenschutzerklärung
E-Mail, Kalender und Dateien. Verarbeitet auch die Daten deiner Besucher.
an Bedingungen geknüpft. Jede E-Mail aus dem Kontaktformular landet dort. Der Anbieter ist damit Empfänger, auch wenn auf der Website nichts davon zu sehen ist.
Eine Tendenz aus öffentlich zugänglichen Angaben, keine Feststellung der Datenschutzkonformität: Ob der Einsatz auf einer bestimmten Website zulässig ist, hängt an deren Konfiguration und Einzelfall. Wie die Einordnung entsteht. Aktualisiert am 06.09.2026.
- Anbieter
- Google Workspace, Microsoft 365 oder ein vergleichbarer Dienst
- Sitz
- IE, Übermittlung in ein Drittland
- Einwilligung nötig
- nein
- Data Privacy Framework
- zertifiziert, laut DPF-Liste vom 06.09.2026
- Auftragsverarbeitung
- Vertrag nach Art. 28 DSGVO verfügbar
Was Büro-Software in der Cloud verarbeitet
- Inhalt der E-Mails
- Kontaktdaten
- Termine
- hochgeladene Dateien
Büro-Software in der Cloud braucht keine Einwilligung
Der Dienst speichert nichts auf dem Endgerät und liest nichts von dort aus. Paragraf 25 TDDDG greift nicht.
Was Sie für Büro-Software in der Cloud erfüllen müssen
- Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen.
- Speicherort auf die EU stellen, soweit möglich.
Die ersten zwei Sätze Ihres Textbausteins
So steht Büro-Software in der Cloud in Ihrer Datenschutzerklärung
Für E-Mail, Kalender und die Ablage von Dateien nutzen wir eine Büro-Software in der Cloud. Nachrichten, die uns über diese Website erreichen, werden dort verarbeitet und gespeichert.
Der Generator setzt diesen Abschnitt mit Ihren Angaben zum Verantwortlichen zusammen.
Rechtsprechung zu Büro-Software in der Cloud
- Klage gegen den Angemessenheitsbeschluss zum Data Privacy Framework
Gerichte der Europäischen Union, 01.09.2023
Die Europäische Kommission hat 2023 für das EU-US Data Privacy Framework ein angemessenes Schutzniveau festgestellt. Gegen diesen Beschluss läuft ein Verfahren, das der französische Abgeordnete Philippe Latombe angestrengt hat.
- US-Mutterkonzerne und der CLOUD Act
Gesetzgeber der Vereinigten Staaten, 23.03.2018
Der CLOUD Act verpflichtet US-Unternehmen, US-Behörden auf Anordnung Daten herauszugeben, unabhängig davon, in welchem Land die Daten gespeichert sind. Er gilt auch für europäische Tochtergesellschaften US-amerikanischer Konzerne.
Aktualisiert am 06.09.2026. Diese Darstellung ist keine Rechtsberatung, sie beschreibt den Dienst allgemein.
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