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Büro-Software in der Cloud in der Datenschutzerklärung

E-Mail, Kalender und Dateien. Verarbeitet auch die Daten deiner Besucher.

an Bedingungen geknüpft. Jede E-Mail aus dem Kontaktformular landet dort. Der Anbieter ist damit Empfänger, auch wenn auf der Website nichts davon zu sehen ist.

Eine Tendenz aus öffentlich zugänglichen Angaben, keine Feststellung der Datenschutzkonformität: Ob der Einsatz auf einer bestimmten Website zulässig ist, hängt an deren Konfiguration und Einzelfall. Wie die Einordnung entsteht. Aktualisiert am 06.09.2026.

Anbieter
Google Workspace, Microsoft 365 oder ein vergleichbarer Dienst
Sitz
IE, Übermittlung in ein Drittland
Einwilligung nötig
nein
Data Privacy Framework
zertifiziert, laut DPF-Liste vom 06.09.2026
Auftragsverarbeitung
Vertrag nach Art. 28 DSGVO verfügbar

Was Büro-Software in der Cloud verarbeitet

  • Inhalt der E-Mails
  • Kontaktdaten
  • Termine
  • hochgeladene Dateien

Büro-Software in der Cloud braucht keine Einwilligung

Der Dienst speichert nichts auf dem Endgerät und liest nichts von dort aus. Paragraf 25 TDDDG greift nicht.

Was Sie für Büro-Software in der Cloud erfüllen müssen

  • Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen.
  • Speicherort auf die EU stellen, soweit möglich.

Die ersten zwei Sätze Ihres Textbausteins

So steht Büro-Software in der Cloud in Ihrer Datenschutzerklärung

Für E-Mail, Kalender und die Ablage von Dateien nutzen wir eine Büro-Software in der Cloud. Nachrichten, die uns über diese Website erreichen, werden dort verarbeitet und gespeichert.

Der Generator setzt diesen Abschnitt mit Ihren Angaben zum Verantwortlichen zusammen.

Rechtsprechung zu Büro-Software in der Cloud

  • Klage gegen den Angemessenheitsbeschluss zum Data Privacy Framework

    Gerichte der Europäischen Union, 01.09.2023

    Die Europäische Kommission hat 2023 für das EU-US Data Privacy Framework ein angemessenes Schutzniveau festgestellt. Gegen diesen Beschluss läuft ein Verfahren, das der französische Abgeordnete Philippe Latombe angestrengt hat.

  • US-Mutterkonzerne und der CLOUD Act

    Gesetzgeber der Vereinigten Staaten, 23.03.2018

    Der CLOUD Act verpflichtet US-Unternehmen, US-Behörden auf Anordnung Daten herauszugeben, unabhängig davon, in welchem Land die Daten gespeichert sind. Er gilt auch für europäische Tochtergesellschaften US-amerikanischer Konzerne.

Alle Entscheidungen zu Büro-Software in der Cloud

Aktualisiert am 06.09.2026. Diese Darstellung ist keine Rechtsberatung, sie beschreibt den Dienst allgemein.

Setzen Sie Büro-Software in der Cloud ein?

Kreuzen Sie es im Generator an, und der Abschnitt landet mit Ihren Angaben in Ihrer Datenschutzerklärung.

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