Google Cloud in der Datenschutzerklärung
Cloud-Infrastruktur von Google, Vertragspartner in Irland.
an Bedingungen geknüpft. Europäischer Vertragspartner mit US-Mutterkonzern. Ein Zugriff aus den USA nach dem CLOUD Act lässt sich nicht ausschließen.
Eine Tendenz aus öffentlich zugänglichen Angaben, keine Feststellung der Datenschutzkonformität: Ob der Einsatz auf einer bestimmten Website zulässig ist, hängt an deren Konfiguration und Einzelfall. Wie die Einordnung entsteht. Aktualisiert am 06.09.2026.
- Anbieter
- Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
- Sitz
- IE, Übermittlung in ein Drittland
- Einwilligung nötig
- nein
- Data Privacy Framework
- zertifiziert, laut DPF-Liste vom 06.09.2026
- Auftragsverarbeitung
- Vertrag nach Art. 28 DSGVO verfügbar
Was Google Cloud verarbeitet
- IP-Adresse
- Browserkennung
- aufgerufene Adresse
- Zeitpunkt
Google Cloud braucht keine Einwilligung
Der Dienst speichert nichts auf dem Endgerät und liest nichts von dort aus. Paragraf 25 TDDDG greift nicht.
Was Sie für Google Cloud erfüllen müssen
- Region auf einen EU-Standort setzen.
- Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen.
Die ersten zwei Sätze Ihres Textbausteins
So steht Google Cloud in Ihrer Datenschutzerklärung
Diese Website wird auf der Google Cloud Platform betrieben. Vertragspartner ist die Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.
Der Generator setzt diesen Abschnitt mit Ihren Angaben zum Verantwortlichen zusammen.
Datenschutzfreundlichere Alternativen
Ein Anbieter ohne US-Mutterkonzern fällt nicht unter den CLOUD Act.
Rechtsprechung zu Google Cloud
- Klage gegen den Angemessenheitsbeschluss zum Data Privacy Framework
Gerichte der Europäischen Union, 01.09.2023
Die Europäische Kommission hat 2023 für das EU-US Data Privacy Framework ein angemessenes Schutzniveau festgestellt. Gegen diesen Beschluss läuft ein Verfahren, das der französische Abgeordnete Philippe Latombe angestrengt hat.
- US-Mutterkonzerne und der CLOUD Act
Gesetzgeber der Vereinigten Staaten, 23.03.2018
Der CLOUD Act verpflichtet US-Unternehmen, US-Behörden auf Anordnung Daten herauszugeben, unabhängig davon, in welchem Land die Daten gespeichert sind. Er gilt auch für europäische Tochtergesellschaften US-amerikanischer Konzerne.
Aktualisiert am 06.09.2026. Diese Darstellung ist keine Rechtsberatung, sie beschreibt den Dienst allgemein.
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