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Amazon Web Services in der Datenschutzerklärung

Cloud-Infrastruktur von Amazon. Der Vertragspartner in Europa sitzt in Luxemburg.

an Bedingungen geknüpft. Europäischer Vertragspartner, aber ein Mutterkonzern in den USA, der dem CLOUD Act unterliegt. Ein Zugriff aus den USA lässt sich nicht ausschließen.

Eine Tendenz aus öffentlich zugänglichen Angaben, keine Feststellung der Datenschutzkonformität: Ob der Einsatz auf einer bestimmten Website zulässig ist, hängt an deren Konfiguration und Einzelfall. Wie die Einordnung entsteht. Aktualisiert am 06.09.2026.

Anbieter
Amazon Web Services EMEA SARL, 38 Avenue John F. Kennedy, 1855 Luxemburg
Sitz
LU, Übermittlung in ein Drittland
Einwilligung nötig
nein
Data Privacy Framework
zertifiziert, laut DPF-Liste vom 06.09.2026
Auftragsverarbeitung
Vertrag nach Art. 28 DSGVO verfügbar Link

Was Amazon Web Services verarbeitet

  • IP-Adresse
  • Browserkennung
  • aufgerufene Adresse
  • Zeitpunkt

Amazon Web Services braucht keine Einwilligung

Der Dienst speichert nichts auf dem Endgerät und liest nichts von dort aus. Paragraf 25 TDDDG greift nicht.

Was Sie für Amazon Web Services erfüllen müssen

  • Region auf einen EU-Standort setzen, etwa Frankfurt oder Irland.
  • Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen, bei AWS als Data Processing Addendum bezeichnet.

Die ersten zwei Sätze Ihres Textbausteins

So steht Amazon Web Services in Ihrer Datenschutzerklärung

Diese Website wird auf Amazon Web Services betrieben. Vertragspartner in Europa ist die Amazon Web Services EMEA SARL, 38 Avenue John F.

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Der Generator setzt diesen Abschnitt mit Ihren Angaben zum Verantwortlichen zusammen.

Datenschutzfreundlichere Alternativen

Ein Anbieter ohne US-Mutterkonzern fällt nicht unter den CLOUD Act.

Rechtsprechung zu Amazon Web Services

  • Klage gegen den Angemessenheitsbeschluss zum Data Privacy Framework

    Gerichte der Europäischen Union, 01.09.2023

    Die Europäische Kommission hat 2023 für das EU-US Data Privacy Framework ein angemessenes Schutzniveau festgestellt. Gegen diesen Beschluss läuft ein Verfahren, das der französische Abgeordnete Philippe Latombe angestrengt hat.

  • US-Mutterkonzerne und der CLOUD Act

    Gesetzgeber der Vereinigten Staaten, 23.03.2018

    Der CLOUD Act verpflichtet US-Unternehmen, US-Behörden auf Anordnung Daten herauszugeben, unabhängig davon, in welchem Land die Daten gespeichert sind. Er gilt auch für europäische Tochtergesellschaften US-amerikanischer Konzerne.

Alle Entscheidungen zu Amazon Web Services

Aktualisiert am 06.09.2026. Diese Darstellung ist keine Rechtsberatung, sie beschreibt den Dienst allgemein.

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