Microsoft Teams in der Datenschutzerklärung
Videokonferenzen und Zusammenarbeit.
an Bedingungen geknüpft. US-Mutterkonzern, Verarbeitung auch außerhalb der EU möglich.
Eine Tendenz aus öffentlich zugänglichen Angaben, keine Feststellung der Datenschutzkonformität: Ob der Einsatz auf einer bestimmten Website zulässig ist, hängt an deren Konfiguration und Einzelfall. Wie die Einordnung entsteht. Aktualisiert am 06.09.2026.
- Anbieter
- Microsoft Ireland Operations Limited, One Microsoft Place, Dublin 18, Irland
- Sitz
- IE, Übermittlung in ein Drittland
- Einwilligung nötig
- nein
- Data Privacy Framework
- zertifiziert, laut DPF-Liste vom 06.09.2026
- Auftragsverarbeitung
- Vertrag nach Art. 28 DSGVO verfügbar
Was Microsoft Teams verarbeitet
- Name
- E-Mail-Adresse
- IP-Adresse
- Bild und Ton während der Konferenz
- Chatinhalte
Microsoft Teams braucht keine Einwilligung
Der Dienst speichert nichts auf dem Endgerät und liest nichts von dort aus. Paragraf 25 TDDDG greift nicht.
Was Sie für Microsoft Teams erfüllen müssen
- Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen.
- Aufzeichnungen nur mit Einwilligung.
Die ersten zwei Sätze Ihres Textbausteins
So steht Microsoft Teams in Ihrer Datenschutzerklärung
Für Videokonferenzen nutzen wir Microsoft Teams. Anbieter ist die Microsoft Ireland Operations Limited, One Microsoft Place, South County Business Park, Leopardstown, Dublin 18, Irland.
Der Generator setzt diesen Abschnitt mit Ihren Angaben zum Verantwortlichen zusammen.
Datenschutzfreundlichere Alternativen
Selbst betriebene Konferenzsoftware vermeidet die Übermittlung vollständig.
Rechtsprechung zu Microsoft Teams
- Klage gegen den Angemessenheitsbeschluss zum Data Privacy Framework
Gerichte der Europäischen Union, 01.09.2023
Die Europäische Kommission hat 2023 für das EU-US Data Privacy Framework ein angemessenes Schutzniveau festgestellt. Gegen diesen Beschluss läuft ein Verfahren, das der französische Abgeordnete Philippe Latombe angestrengt hat.
- US-Mutterkonzerne und der CLOUD Act
Gesetzgeber der Vereinigten Staaten, 23.03.2018
Der CLOUD Act verpflichtet US-Unternehmen, US-Behörden auf Anordnung Daten herauszugeben, unabhängig davon, in welchem Land die Daten gespeichert sind. Er gilt auch für europäische Tochtergesellschaften US-amerikanischer Konzerne.
Aktualisiert am 06.09.2026. Diese Darstellung ist keine Rechtsberatung, sie beschreibt den Dienst allgemein.
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