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Microsoft Teams in der Datenschutzerklärung

Videokonferenzen und Zusammenarbeit.

an Bedingungen geknüpft. US-Mutterkonzern, Verarbeitung auch außerhalb der EU möglich.

Eine Tendenz aus öffentlich zugänglichen Angaben, keine Feststellung der Datenschutzkonformität: Ob der Einsatz auf einer bestimmten Website zulässig ist, hängt an deren Konfiguration und Einzelfall. Wie die Einordnung entsteht. Aktualisiert am 06.09.2026.

Anbieter
Microsoft Ireland Operations Limited, One Microsoft Place, Dublin 18, Irland
Sitz
IE, Übermittlung in ein Drittland
Einwilligung nötig
nein
Data Privacy Framework
zertifiziert, laut DPF-Liste vom 06.09.2026
Auftragsverarbeitung
Vertrag nach Art. 28 DSGVO verfügbar

Was Microsoft Teams verarbeitet

  • Name
  • E-Mail-Adresse
  • IP-Adresse
  • Bild und Ton während der Konferenz
  • Chatinhalte

Microsoft Teams braucht keine Einwilligung

Der Dienst speichert nichts auf dem Endgerät und liest nichts von dort aus. Paragraf 25 TDDDG greift nicht.

Was Sie für Microsoft Teams erfüllen müssen

  • Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen.
  • Aufzeichnungen nur mit Einwilligung.

Die ersten zwei Sätze Ihres Textbausteins

So steht Microsoft Teams in Ihrer Datenschutzerklärung

Für Videokonferenzen nutzen wir Microsoft Teams. Anbieter ist die Microsoft Ireland Operations Limited, One Microsoft Place, South County Business Park, Leopardstown, Dublin 18, Irland.

Der Generator setzt diesen Abschnitt mit Ihren Angaben zum Verantwortlichen zusammen.

Datenschutzfreundlichere Alternativen

Selbst betriebene Konferenzsoftware vermeidet die Übermittlung vollständig.

Rechtsprechung zu Microsoft Teams

  • Klage gegen den Angemessenheitsbeschluss zum Data Privacy Framework

    Gerichte der Europäischen Union, 01.09.2023

    Die Europäische Kommission hat 2023 für das EU-US Data Privacy Framework ein angemessenes Schutzniveau festgestellt. Gegen diesen Beschluss läuft ein Verfahren, das der französische Abgeordnete Philippe Latombe angestrengt hat.

  • US-Mutterkonzerne und der CLOUD Act

    Gesetzgeber der Vereinigten Staaten, 23.03.2018

    Der CLOUD Act verpflichtet US-Unternehmen, US-Behörden auf Anordnung Daten herauszugeben, unabhängig davon, in welchem Land die Daten gespeichert sind. Er gilt auch für europäische Tochtergesellschaften US-amerikanischer Konzerne.

Aktualisiert am 06.09.2026. Diese Darstellung ist keine Rechtsberatung, sie beschreibt den Dienst allgemein.

Setzen Sie Microsoft Teams ein?

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