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Instagram-Feed in der Datenschutzerklärung

Eingebettete Instagram-Beiträge oder ein Feed auf der Seite.

an Bedingungen geknüpft. Einwilligungspflichtig, gemeinsame Verantwortlichkeit für die Erhebung und Übermittlung.

Eine Tendenz aus öffentlich zugänglichen Angaben, keine Feststellung der Datenschutzkonformität: Ob der Einsatz auf einer bestimmten Website zulässig ist, hängt an deren Konfiguration und Einzelfall. Wie die Einordnung entsteht. Aktualisiert am 06.09.2026.

Anbieter
Meta Platforms Ireland Limited, Merrion Road, Dublin 4, Irland
Sitz
IE, Übermittlung in ein Drittland
Einwilligung nötig
ja, vor dem Laden
Data Privacy Framework
zertifiziert, laut DPF-Liste vom 06.09.2026
Auftragsverarbeitung
kein Vertrag nötig oder verfügbar

Was Instagram-Feed verarbeitet

  • IP-Adresse
  • Browserkennung
  • aufgerufene Seite
  • Kontokennung bei angemeldeten Nutzern

Instagram-Feed darf erst nach der Einwilligung laden

Der Dienst greift auf das Endgerät zu, ohne dafür unbedingt erforderlich zu sein. Nach Paragraf 25 Abs. 1 TDDDG braucht das eine Einwilligung.

Was Sie für Instagram-Feed erfüllen müssen

  • Einbettung bis zur Einwilligung sperren.

Die ersten zwei Sätze Ihres Textbausteins

So steht Instagram-Feed in Ihrer Datenschutzerklärung

Diese Website bindet Inhalte von Instagram ein. Anbieter ist die Meta Platforms Ireland Limited, Merrion Road, Dublin 4, Irland.

Der Generator setzt diesen Abschnitt mit Ihren Angaben zum Verantwortlichen zusammen.

Datenschutzfreundlichere Alternativen

Ein Link zum Profil überträgt beim Seitenaufruf nichts.

Rechtsprechung zu Instagram-Feed

  • Klage gegen den Angemessenheitsbeschluss zum Data Privacy Framework

    Gerichte der Europäischen Union, 01.09.2023

    Die Europäische Kommission hat 2023 für das EU-US Data Privacy Framework ein angemessenes Schutzniveau festgestellt. Gegen diesen Beschluss läuft ein Verfahren, das der französische Abgeordnete Philippe Latombe angestrengt hat.

  • Wer ein Social Plugin einbindet, ist mitverantwortlich

    EuGH, C-40/17, 29.07.2019

    Der Betreiber einer Website, die ein Social Plugin einbindet, ist gemeinsam mit dem Anbieter für das Erheben und Übermitteln der Daten verantwortlich. Für die anschließende Verarbeitung beim Anbieter gilt das nicht.

Alle Entscheidungen zu Instagram-Feed

Aktualisiert am 06.09.2026. Diese Darstellung ist keine Rechtsberatung, sie beschreibt den Dienst allgemein.

Setzen Sie Instagram-Feed ein?

Kreuzen Sie es im Generator an, und der Abschnitt landet mit Ihren Angaben in Ihrer Datenschutzerklärung.

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