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1 Entscheidungen zu Instagram-Feed

Einwilligungspflichtig, gemeinsame Verantwortlichkeit für die Erhebung und Übermittlung.

Alle Entscheidungen zu Instagram-Feed

  • GerichtsurteilEuGH, C-40/17, 29.07.2019rechtskräftig

    Wer ein Social Plugin einbindet, ist mitverantwortlich

    Der Betreiber einer Website, die ein Social Plugin einbindet, ist gemeinsam mit dem Anbieter für das Erheben und Übermitteln der Daten verantwortlich. Für die anschließende Verarbeitung beim Anbieter gilt das nicht.

    Stand der Prüfung: 06.09.2026

Was in Ihre Datenschutzerklärung gehört

Auf der Dienstseite steht, was Instagram-Feed verarbeitet, ob eine Einwilligung nötig ist und welche Alternativen es gibt. Der Generator setzt daraus den passenden Textbaustein zusammen.