1 Entscheidungen zu Instagram-Feed
Einwilligungspflichtig, gemeinsame Verantwortlichkeit für die Erhebung und Übermittlung.
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- GerichtsurteilEuGH, C-40/17, 29.07.2019rechtskräftig
Wer ein Social Plugin einbindet, ist mitverantwortlich
Der Betreiber einer Website, die ein Social Plugin einbindet, ist gemeinsam mit dem Anbieter für das Erheben und Übermitteln der Daten verantwortlich. Für die anschließende Verarbeitung beim Anbieter gilt das nicht.
Stand der Prüfung: 06.09.2026
Was in Ihre Datenschutzerklärung gehört
Auf der Dienstseite steht, was Instagram-Feed verarbeitet, ob eine Einwilligung nötig ist und welche Alternativen es gibt. Der Generator setzt daraus den passenden Textbaustein zusammen.