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Resend in der Datenschutzerklärung

Versand des Newsletters über Resend.

an Bedingungen geknüpft. Anbieter in den USA ohne belegte Zertifizierung, Übermittlung auf Standardvertragsklauseln gestützt.

Eine Tendenz aus öffentlich zugänglichen Angaben, keine Feststellung der Datenschutzkonformität: Ob der Einsatz auf einer bestimmten Website zulässig ist, hängt an deren Konfiguration und Einzelfall. Wie die Einordnung entsteht. Aktualisiert am 06.09.2026.

Anbieter
die Resend Inc., 2261 Market Street #5039, San Francisco, CA 94114, USA
Sitz
US, Übermittlung in ein Drittland
Einwilligung nötig
ja, vor dem Laden
Data Privacy Framework
nicht belegt
Auftragsverarbeitung
Vertrag nach Art. 28 DSGVO verfügbar
Speicherdauer
bis zur Abmeldung, Anmeldenachweis darüber hinaus zum Beleg der Einwilligung

Was Resend verarbeitet

  • E-Mail-Adresse
  • Name
  • Zeitpunkt und IP-Adresse der Anmeldung
  • Bestätigung der Anmeldung

Resend darf erst nach der Einwilligung laden

Der Dienst speichert nichts auf dem Endgerät und liest nichts von dort aus. Paragraf 25 TDDDG greift nicht.

Was Sie für Resend erfüllen müssen

  • Bestätigungsverfahren mit doppelter Anmeldung einsetzen und den Nachweis aufbewahren.
  • Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen.
  • Abmeldung in jeder Nachricht ermöglichen.
  • Öffnungs- und Klickmessung getrennt aufnehmen, sofern sie aktiv ist. Sie braucht eine eigene Einwilligung.

Die ersten zwei Sätze Ihres Textbausteins

So steht Resend in Ihrer Datenschutzerklärung

Für den Versand unseres Newsletters nutzen wir Resend. Anbieter ist die Resend Inc., 2261 Market Street #5039, San Francisco, CA 94114, USA.

Für Resend liegen 2 Fassungen bereit. Welche greift, entscheidet sich an einer Frage zur Einrichtung, die der Generator stellt.

Datenschutzfreundlichere Alternativen

Ein Versanddienst mit Sitz und Servern in der EU vermeidet die Übermittlung in ein Drittland.

Rechtsprechung zu Resend

  • Übermittlung an nicht zertifizierte Empfänger in Drittländern

    Europäischer Datenschutzausschuss, 18.06.2021

    Ist ein Empfänger in einem Drittland weder von einem Angemessenheitsbeschluss erfasst noch zertifiziert, braucht die Übermittlung eine geeignete Garantie, in der Praxis die Standardvertragsklauseln. Der Verantwortliche muss zusätzlich prüfen, ob im Empfängerland ein vergleichbares Schutzniveau tatsächlich erreicht wird.

Aktualisiert am 06.09.2026. Diese Darstellung ist keine Rechtsberatung, sie beschreibt den Dienst allgemein.

Setzen Sie Resend ein?

Kreuzen Sie es im Generator an, und der Abschnitt landet mit Ihren Angaben in Ihrer Datenschutzerklärung.

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