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Brevo in der Datenschutzerklärung

Versand des Newsletters über Brevo.

unkritisch. Deutsche Niederlassung, Verarbeitung in der EU.

Eine Tendenz aus öffentlich zugänglichen Angaben, keine Feststellung der Datenschutzkonformität: Ob der Einsatz auf einer bestimmten Website zulässig ist, hängt an deren Konfiguration und Einzelfall. Wie die Einordnung entsteht. Aktualisiert am 06.09.2026.

Anbieter
die Sendinblue GmbH, Köpenicker Straße 126, 10179 Berlin
Sitz
DE, kein Drittlandbezug
Einwilligung nötig
ja, vor dem Laden
Data Privacy Framework
nicht einschlägig
Auftragsverarbeitung
Vertrag nach Art. 28 DSGVO verfügbar
Speicherdauer
bis zur Abmeldung, Anmeldenachweis darüber hinaus zum Beleg der Einwilligung

Was Brevo verarbeitet

  • E-Mail-Adresse
  • Name
  • Zeitpunkt und IP-Adresse der Anmeldung
  • Bestätigung der Anmeldung

Brevo darf erst nach der Einwilligung laden

Der Dienst speichert nichts auf dem Endgerät und liest nichts von dort aus. Paragraf 25 TDDDG greift nicht.

Was Sie für Brevo erfüllen müssen

  • Bestätigungsverfahren mit doppelter Anmeldung einsetzen und den Nachweis aufbewahren.
  • Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen.
  • Abmeldung in jeder Nachricht ermöglichen.
  • Öffnungs- und Klickmessung getrennt aufnehmen, sofern sie aktiv ist. Sie braucht eine eigene Einwilligung.

Die ersten zwei Sätze Ihres Textbausteins

So steht Brevo in Ihrer Datenschutzerklärung

Für den Versand unseres Newsletters nutzen wir Brevo. Anbieter ist die Sendinblue GmbH, Köpenicker Straße 126, 10179 Berlin.

Für Brevo liegen 2 Fassungen bereit. Welche greift, entscheidet sich an einer Frage zur Einrichtung, die der Generator stellt.

Aktualisiert am 06.09.2026. Diese Darstellung ist keine Rechtsberatung, sie beschreibt den Dienst allgemein.

Setzen Sie Brevo ein?

Kreuzen Sie es im Generator an, und der Abschnitt landet mit Ihren Angaben in Ihrer Datenschutzerklärung.

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