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1 Entscheidungen zu Verlinkung zu Social-Media-Profilen

Ein Link überträgt beim Seitenaufruf nichts. Entscheidend ist, dass das Symbol vom eigenen Server kommt und kein Skript des Netzwerks geladen wird.

Alle Entscheidungen zu Verlinkung zu Social-Media-Profilen

  • GerichtsurteilEuGH, C-210/16, 05.06.2018rechtskräftig

    Auch der Betreiber einer Fanpage ist mitverantwortlich

    Wer eine Unternehmensseite bei einem sozialen Netzwerk betreibt, ist gemeinsam mit dem Netzwerk für die Verarbeitung der Besucherdaten verantwortlich, weil er über die Auswertung mitentscheidet.

    Stand der Prüfung: 06.09.2026

Was in Ihre Datenschutzerklärung gehört

Auf der Dienstseite steht, was Verlinkung zu Social-Media-Profilen verarbeitet, ob eine Einwilligung nötig ist und welche Alternativen es gibt. Der Generator setzt daraus den passenden Textbaustein zusammen.