1 Entscheidungen zu Verlinkung zu Social-Media-Profilen
Ein Link überträgt beim Seitenaufruf nichts. Entscheidend ist, dass das Symbol vom eigenen Server kommt und kein Skript des Netzwerks geladen wird.
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- GerichtsurteilEuGH, C-210/16, 05.06.2018rechtskräftig
Auch der Betreiber einer Fanpage ist mitverantwortlich
Wer eine Unternehmensseite bei einem sozialen Netzwerk betreibt, ist gemeinsam mit dem Netzwerk für die Verarbeitung der Besucherdaten verantwortlich, weil er über die Auswertung mitentscheidet.
Stand der Prüfung: 06.09.2026
Was in Ihre Datenschutzerklärung gehört
Auf der Dienstseite steht, was Verlinkung zu Social-Media-Profilen verarbeitet, ob eine Einwilligung nötig ist und welche Alternativen es gibt. Der Generator setzt daraus den passenden Textbaustein zusammen.