1 Entscheidungen zu Personio
Anbieter und Verarbeitung in Deutschland, Auftragsverarbeitung ohne Drittlandbezug.
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- GerichtsurteilEuGH, C-34/21, 30.03.2023rechtskräftig
Die deutsche Generalklausel zum Beschäftigtendatenschutz hält nicht
Eine nationale Vorschrift zum Beschäftigtendatenschutz ist unionsrechtswidrig, wenn sie über eine Wiederholung der Verordnung nicht hinausgeht. Die Generalklausel des Paragrafen 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG erfüllt die Anforderungen aus Art. 88 Abs. 2 DSGVO nicht.
Stand der Prüfung: 06.09.2026
Was in Ihre Datenschutzerklärung gehört
Auf der Dienstseite steht, was Personio verarbeitet, ob eine Einwilligung nötig ist und welche Alternativen es gibt. Der Generator setzt daraus den passenden Textbaustein zusammen.