Webflow in der Datenschutzerklärung
Baukasten mit Anbieter in den USA.
an Bedingungen geknüpft. Anbieter mit Sitz in den USA, Übermittlung auf Grundlage des Data Privacy Framework.
Eine Tendenz aus öffentlich zugänglichen Angaben, keine Feststellung der Datenschutzkonformität: Ob der Einsatz auf einer bestimmten Website zulässig ist, hängt an deren Konfiguration und Einzelfall. Wie die Einordnung entsteht. Aktualisiert am 06.09.2026.
- Anbieter
- Webflow Inc., 398 11th Street, 2nd Floor, San Francisco, CA 94103, USA
- Sitz
- US, Übermittlung in ein Drittland
- Einwilligung nötig
- nein
- Data Privacy Framework
- zertifiziert, laut DPF-Liste vom 06.09.2026
- Auftragsverarbeitung
- Vertrag nach Art. 28 DSGVO verfügbar
Was Webflow verarbeitet
- IP-Adresse
- Browserkennung
- Formulareingaben
Webflow braucht keine Einwilligung
Der Dienst greift auf das Endgerät zu, das ist aber für die vom Besucher gewünschte Funktion unbedingt erforderlich. Paragraf 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG deckt das ab.
Was Sie für Webflow erfüllen müssen
- Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen.
Die ersten zwei Sätze Ihres Textbausteins
So steht Webflow in Ihrer Datenschutzerklärung
Diese Website wurde mit Webflow erstellt und wird dort gehostet. Anbieter ist die Webflow Inc., 398 11th Street, 2nd Floor, San Francisco, CA 94103, USA.
Der Generator setzt diesen Abschnitt mit Ihren Angaben zum Verantwortlichen zusammen.
Rechtsprechung zu Webflow
- Klage gegen den Angemessenheitsbeschluss zum Data Privacy Framework
Gerichte der Europäischen Union, 01.09.2023
Die Europäische Kommission hat 2023 für das EU-US Data Privacy Framework ein angemessenes Schutzniveau festgestellt. Gegen diesen Beschluss läuft ein Verfahren, das der französische Abgeordnete Philippe Latombe angestrengt hat.
Aktualisiert am 06.09.2026. Diese Darstellung ist keine Rechtsberatung, sie beschreibt den Dienst allgemein.
Setzen Sie Webflow ein?
Kreuzen Sie es im Generator an, und der Abschnitt landet mit Ihren Angaben in Ihrer Datenschutzerklärung.
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