TikTok-Pixel in der Datenschutzerklärung
Misst Werbeerfolg bei TikTok und bildet Zielgruppen.
an Bedingungen geknüpft. Einwilligungspflichtig, und der Anbieter nutzt die Daten auch für eigene Zwecke. Dafür braucht es eine Vereinbarung über gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO.
Eine Tendenz aus öffentlich zugänglichen Angaben, keine Feststellung der Datenschutzkonformität: Ob der Einsatz auf einer bestimmten Website zulässig ist, hängt an deren Konfiguration und Einzelfall. Wie die Einordnung entsteht. Aktualisiert am 06.09.2026.
- Anbieter
- die TikTok Information Technologies UK Limited, Aviation House, 125 Kingsway, London WC2B 6NH, Vereinigtes Königreich
- Sitz
- GB, Übermittlung in ein Drittland
- Einwilligung nötig
- ja, vor dem Laden
- Data Privacy Framework
- nicht zertifiziert
- Auftragsverarbeitung
- Vertrag nach Art. 28 DSGVO verfügbar
Was TikTok-Pixel verarbeitet
- IP-Adresse
- Geräte- und Browserkennung
- aufgerufene Seiten
- ausgelöste Ereignisse wie Kauf, Anfrage oder Anmeldung
- Werbekennung
TikTok-Pixel darf erst nach der Einwilligung laden
Der Dienst greift auf das Endgerät zu, ohne dafür unbedingt erforderlich zu sein. Nach Paragraf 25 Abs. 1 TDDDG braucht das eine Einwilligung.
Was Sie für TikTok-Pixel erfüllen müssen
- Skript erst nach erteilter Einwilligung laden.
- Im Einwilligungsbanner eine eigene Kategorie für Marketing führen, die sich einzeln ablehnen lässt.
- Vereinbarung über gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO abschließen und ihren wesentlichen Inhalt zugänglich machen.
Die ersten zwei Sätze Ihres Textbausteins
So steht TikTok-Pixel in Ihrer Datenschutzerklärung
Diese Website nutzt das TikTok-Pixel. Anbieter ist die TikTok Information Technologies UK Limited, Aviation House, 125 Kingsway, London WC2B 6NH, Vereinigtes Königreich.
Der Generator setzt diesen Abschnitt mit Ihren Angaben zum Verantwortlichen zusammen.
Datenschutzfreundlichere Alternativen
Wer nur den Werbeerfolg grob messen will, kommt oft mit Kampagnenkennungen in der eigenen Auswertung aus, ohne Besucher wiederzuerkennen.
Rechtsprechung zu TikTok-Pixel
- Übermittlung an nicht zertifizierte Empfänger in Drittländern
Europäischer Datenschutzausschuss, 18.06.2021
Ist ein Empfänger in einem Drittland weder von einem Angemessenheitsbeschluss erfasst noch zertifiziert, braucht die Übermittlung eine geeignete Garantie, in der Praxis die Standardvertragsklauseln. Der Verantwortliche muss zusätzlich prüfen, ob im Empfängerland ein vergleichbares Schutzniveau tatsächlich erreicht wird.
Aktualisiert am 06.09.2026. Diese Darstellung ist keine Rechtsberatung, sie beschreibt den Dienst allgemein.
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