The Events Calendar in der Datenschutzerklärung
Veranstaltungskalender. Karten und Anmeldungen sind eigene Vorgänge.
unkritisch. Arbeitet auf dem eigenen Server, ohne Übermittlung an Dritte.
Eine Tendenz aus öffentlich zugänglichen Angaben, keine Feststellung der Datenschutzkonformität: Ob der Einsatz auf einer bestimmten Website zulässig ist, hängt an deren Konfiguration und Einzelfall. Wie die Einordnung entsteht. Aktualisiert am 07.09.2026.
- Anbieter
- StellarWP, Liquid Web, USA, Erweiterung läuft lokal
- Sitz
- DE, kein Drittlandbezug
- Einwilligung nötig
- nein
- Data Privacy Framework
- nicht einschlägig
- Auftragsverarbeitung
- kein Vertrag nötig oder verfügbar
Was The Events Calendar verarbeitet
- Name
- E-Mail-Adresse bei Anmeldungen
The Events Calendar braucht keine Einwilligung
Der Dienst greift auf das Endgerät zu, das ist aber für die vom Besucher gewünschte Funktion unbedingt erforderlich. Paragraf 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG deckt das ab.
Was Sie für The Events Calendar erfüllen müssen
- Prüfen, ob die Kartenansicht eingeschaltet ist. Sie lädt im Standard eine Karte von Google, und das ist ein eigener Empfänger mit Einwilligungsfrage.
- Prüfen, ob das Zusatzmodul für Anmeldungen oder Tickets aktiv ist. Dann werden Namen und E-Mail-Adressen gespeichert, und der Zahlungsdienstleister kommt hinzu.
Die ersten zwei Sätze Ihres Textbausteins
So steht The Events Calendar in Ihrer Datenschutzerklärung
Unsere Veranstaltungen verwalten wir mit The Events Calendar. Die Erweiterung arbeitet auf unserem eigenen Server.
Der Generator setzt diesen Abschnitt mit Ihren Angaben zum Verantwortlichen zusammen.
Datenschutzfreundlichere Alternativen
Aktualisiert am 07.09.2026. Diese Darstellung ist keine Rechtsberatung, sie beschreibt den Dienst allgemein.
Setzen Sie The Events Calendar ein?
Kreuzen Sie es im Generator an, und der Abschnitt landet mit Ihren Angaben in Ihrer Datenschutzerklärung.
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