OpenStreetMap in der Datenschutzerklärung
Freie Karte. Der Kachelserver sieht die IP-Adresse, sonst passiert nichts.
unkritisch. Für das Vereinigte Königreich besteht ein Angemessenheitsbeschluss. Es werden keine Cookies gesetzt, übertragen wird nur die IP-Adresse an den Kachelserver.
Eine Tendenz aus öffentlich zugänglichen Angaben, keine Feststellung der Datenschutzkonformität: Ob der Einsatz auf einer bestimmten Website zulässig ist, hängt an deren Konfiguration und Einzelfall. Wie die Einordnung entsteht. Aktualisiert am 06.09.2026.
- Anbieter
- OpenStreetMap Foundation, St John's Innovation Centre, Cowley Road, Cambridge, CB4 0WS, Vereinigtes Königreich
- Sitz
- GB, Übermittlung in ein Drittland
- Einwilligung nötig
- ja, vor dem Laden
- Data Privacy Framework
- nicht einschlägig
- Auftragsverarbeitung
- kein Vertrag nötig oder verfügbar
Was OpenStreetMap verarbeitet
- IP-Adresse
- Browserkennung
- angefragter Kartenausschnitt
OpenStreetMap darf erst nach der Einwilligung laden
Der Dienst speichert nichts auf dem Endgerät und liest nichts von dort aus. Paragraf 25 TDDDG greift nicht.
Was Sie für OpenStreetMap erfüllen müssen
- Karte bis zur Einwilligung sperren oder einen Kachelserver in der EU verwenden.
Die ersten zwei Sätze Ihres Textbausteins
So steht OpenStreetMap in Ihrer Datenschutzerklärung
Diese Website bindet Kartenmaterial von OpenStreetMap ein. Anbieter ist die OpenStreetMap Foundation, St John's Innovation Centre, Cowley Road, Cambridge, CB4 0WS, Vereinigtes Königreich.
Der Generator setzt diesen Abschnitt mit Ihren Angaben zum Verantwortlichen zusammen.
Aktualisiert am 06.09.2026. Diese Darstellung ist keine Rechtsberatung, sie beschreibt den Dienst allgemein.
Setzen Sie OpenStreetMap ein?
Kreuzen Sie es im Generator an, und der Abschnitt landet mit Ihren Angaben in Ihrer Datenschutzerklärung.
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