Microsoft Clarity in der Datenschutzerklärung
Zeichnet Mausbewegungen, Klicks und Scrollen auf und spielt Sitzungen als Video ab.
an Bedingungen geknüpft. Die Aufzeichnung ganzer Sitzungen greift tief in das Verhalten ein. Sie braucht eine Einwilligung, und Eingaben in Formularen müssen zuverlässig ausgeblendet werden.
Eine Tendenz aus öffentlich zugänglichen Angaben, keine Feststellung der Datenschutzkonformität: Ob der Einsatz auf einer bestimmten Website zulässig ist, hängt an deren Konfiguration und Einzelfall. Wie die Einordnung entsteht. Aktualisiert am 06.09.2026.
- Anbieter
- Microsoft Ireland Operations Limited, One Microsoft Place, Dublin 18, Irland
- Sitz
- IE, Übermittlung in ein Drittland
- Einwilligung nötig
- ja, vor dem Laden
- Data Privacy Framework
- zertifiziert, laut DPF-Liste vom 06.09.2026
- Auftragsverarbeitung
- Vertrag nach Art. 28 DSGVO verfügbar
Was Microsoft Clarity verarbeitet
- IP-Adresse
- Mausbewegungen, Klicks und Scrollverhalten
- Bildschirmaufzeichnung der Sitzung
- Browser, Gerät und Betriebssystem
Microsoft Clarity darf erst nach der Einwilligung laden
Der Dienst greift auf das Endgerät zu, ohne dafür unbedingt erforderlich zu sein. Nach Paragraf 25 Abs. 1 TDDDG braucht das eine Einwilligung.
Was Sie für Microsoft Clarity erfüllen müssen
- Skript erst nach der Einwilligung laden.
- Maskierung von Eingabefeldern prüfen, sonst landen getippte Inhalte in der Aufzeichnung.
- Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen.
Die ersten zwei Sätze Ihres Textbausteins
So steht Microsoft Clarity in Ihrer Datenschutzerklärung
Diese Website nutzt Microsoft Clarity, einen Dienst zur Analyse des Nutzungsverhaltens. Anbieter ist die Microsoft Ireland Operations Limited, One Microsoft Place, South County Business Park, Leopardstown, Dublin 18, Irland.
Der Generator setzt diesen Abschnitt mit Ihren Angaben zum Verantwortlichen zusammen.
Datenschutzfreundlichere Alternativen
Wer nur wissen will, welche Inhalte gefragt sind, braucht keine Sitzungsaufzeichnung und kommt ohne Drittlandbezug aus.
Rechtsprechung zu Microsoft Clarity
- Klage gegen den Angemessenheitsbeschluss zum Data Privacy Framework
Gerichte der Europäischen Union, 01.09.2023
Die Europäische Kommission hat 2023 für das EU-US Data Privacy Framework ein angemessenes Schutzniveau festgestellt. Gegen diesen Beschluss läuft ein Verfahren, das der französische Abgeordnete Philippe Latombe angestrengt hat.
Aktualisiert am 06.09.2026. Diese Darstellung ist keine Rechtsberatung, sie beschreibt den Dienst allgemein.
Setzen Sie Microsoft Clarity ein?
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