Klaro in der Datenschutzerklärung
Quelloffenes Einwilligungswerkzeug, läuft vollständig lokal.
unkritisch. Arbeitet auf dem eigenen Server, ohne Übermittlung an Dritte.
Eine Tendenz aus öffentlich zugänglichen Angaben, keine Feststellung der Datenschutzkonformität: Ob der Einsatz auf einer bestimmten Website zulässig ist, hängt an deren Konfiguration und Einzelfall. Wie die Einordnung entsteht. Aktualisiert am 06.09.2026.
- Anbieter
- KIProtect GmbH, Berlin, quelloffen
- Sitz
- DE, kein Drittlandbezug
- Einwilligung nötig
- nein
- Data Privacy Framework
- nicht einschlägig
- Auftragsverarbeitung
- kein Vertrag nötig oder verfügbar
Was Klaro verarbeitet
- gewählte Kategorien
- Zeitpunkt der Entscheidung
Klaro braucht keine Einwilligung
Der Dienst greift auf das Endgerät zu, das ist aber für die vom Besucher gewünschte Funktion unbedingt erforderlich. Paragraf 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG deckt das ab.
Was Sie für Klaro erfüllen müssen
- Ablehnen auf der ersten Ebene anbieten.
Die ersten zwei Sätze Ihres Textbausteins
So steht Klaro in Ihrer Datenschutzerklärung
Für die Verwaltung Ihrer Einwilligung nutzen wir Klaro, eine quelloffene Lösung, die vollständig auf unserem eigenen Server läuft. Eine Übermittlung an Dritte findet nicht statt.
Der Generator setzt diesen Abschnitt mit Ihren Angaben zum Verantwortlichen zusammen.
Rechtsprechung zu Klaro
- Ohne Ablehnen-Schaltfläche auf der ersten Ebene ist das Banner unzulässig
VG Hannover, 10 A 5385/22, 19.03.2025
Wer auf der ersten Ebene eines Einwilligungsbanners eine Schaltfläche zum Annehmen anbietet, muss dort auch eine gut sichtbare Schaltfläche zum Ablehnen anbieten. Ein Banner darf nicht gezielt zur Einwilligung hinlenken.
Aktualisiert am 06.09.2026. Diese Darstellung ist keine Rechtsberatung, sie beschreibt den Dienst allgemein.
Setzen Sie Klaro ein?
Kreuzen Sie es im Generator an, und der Abschnitt landet mit Ihren Angaben in Ihrer Datenschutzerklärung.
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