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Klaro in der Datenschutzerklärung

Quelloffenes Einwilligungswerkzeug, läuft vollständig lokal.

unkritisch. Arbeitet auf dem eigenen Server, ohne Übermittlung an Dritte.

Eine Tendenz aus öffentlich zugänglichen Angaben, keine Feststellung der Datenschutzkonformität: Ob der Einsatz auf einer bestimmten Website zulässig ist, hängt an deren Konfiguration und Einzelfall. Wie die Einordnung entsteht. Aktualisiert am 06.09.2026.

Anbieter
KIProtect GmbH, Berlin, quelloffen
Sitz
DE, kein Drittlandbezug
Einwilligung nötig
nein
Data Privacy Framework
nicht einschlägig
Auftragsverarbeitung
kein Vertrag nötig oder verfügbar

Was Klaro verarbeitet

  • gewählte Kategorien
  • Zeitpunkt der Entscheidung

Klaro braucht keine Einwilligung

Der Dienst greift auf das Endgerät zu, das ist aber für die vom Besucher gewünschte Funktion unbedingt erforderlich. Paragraf 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG deckt das ab.

Was Sie für Klaro erfüllen müssen

  • Ablehnen auf der ersten Ebene anbieten.

Die ersten zwei Sätze Ihres Textbausteins

So steht Klaro in Ihrer Datenschutzerklärung

Für die Verwaltung Ihrer Einwilligung nutzen wir Klaro, eine quelloffene Lösung, die vollständig auf unserem eigenen Server läuft. Eine Übermittlung an Dritte findet nicht statt.

Der Generator setzt diesen Abschnitt mit Ihren Angaben zum Verantwortlichen zusammen.

Rechtsprechung zu Klaro

Alle Entscheidungen zu Klaro

Aktualisiert am 06.09.2026. Diese Darstellung ist keine Rechtsberatung, sie beschreibt den Dienst allgemein.

Setzen Sie Klaro ein?

Kreuzen Sie es im Generator an, und der Abschnitt landet mit Ihren Angaben in Ihrer Datenschutzerklärung.

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