jQuery-CDN in der Datenschutzerklärung
Lädt Programmbibliotheken von das jQuery-CDN nach. Überträgt dabei die IP-Adresse.
es gibt Rechtsprechung dagegen. Beim Aufruf der Seite geht die IP-Adresse ohne Einwilligung an einen Dritten. Das ist derselbe Vorwurf, den das LG München I bei Google Fonts bejaht hat.
Eine Tendenz aus öffentlich zugänglichen Angaben, keine Feststellung der Datenschutzkonformität: Ob der Einsatz auf einer bestimmten Website zulässig ist, hängt an deren Konfiguration und Einzelfall. Wie die Einordnung entsteht. Aktualisiert am 06.09.2026.
- Anbieter
- die jQuery Foundation, ausgeliefert über StackPath, USA
- Sitz
- US, Übermittlung in ein Drittland
- Einwilligung nötig
- ja, vor dem Laden
- Data Privacy Framework
- nicht belegt
- Auftragsverarbeitung
- kein Vertrag nötig oder verfügbar
Was jQuery-CDN verarbeitet
- IP-Adresse
- Browserkennung
- aufrufende Seite
- Zeitpunkt
jQuery-CDN darf erst nach der Einwilligung laden
Der Dienst speichert nichts auf dem Endgerät und liest nichts von dort aus. Paragraf 25 TDDDG greift nicht.
Was Sie für jQuery-CDN erfüllen müssen
- Bibliothek herunterladen und lokal ausliefern. Das ist der einzige Weg, der das Thema wirklich beendet.
- Wenn die Einbindung bleibt: erst nach erteilter Einwilligung laden.
Die ersten zwei Sätze Ihres Textbausteins
So steht jQuery-CDN in Ihrer Datenschutzerklärung
Diese Website bindet Programmbibliotheken über das jQuery-CDN ein. Anbieter ist die jQuery Foundation, ausgeliefert über StackPath, USA.
Der Generator setzt diesen Abschnitt mit Ihren Angaben zum Verantwortlichen zusammen.
Datenschutzfreundlichere Alternativen
Die Bibliothek einmal herunterladen und vom eigenen Server ausliefern. Danach entfällt der Vorgang vollständig, das Thema ist erledigt und kostet nichts.
Rechtsprechung zu jQuery-CDN
- Schadensersatz für dynamisch eingebundene Google Fonts
LG München I, 3 O 17493/20, 20.01.2022
Das Gericht sprach einem Websitebesucher 100 Euro Schadensersatz zu, weil seine IP-Adresse ohne Einwilligung an Google übermittelt wurde. Die dynamische Einbindung von Google Fonts sei nicht durch ein berechtigtes Interesse gedeckt, weil sich die Schriften auch lokal ausliefern lassen.
Aktualisiert am 06.09.2026. Diese Darstellung ist keine Rechtsberatung, sie beschreibt den Dienst allgemein.
Setzen Sie jQuery-CDN ein?
Kreuzen Sie es im Generator an, und der Abschnitt landet mit Ihren Angaben in Ihrer Datenschutzerklärung.
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