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Google reCAPTCHA in der Datenschutzerklärung

Spam-Schutz für Formulare. Wertet das Verhalten auf der Seite aus.

an Bedingungen geknüpft. reCAPTCHA wertet das Verhalten auf der Seite umfassend aus, teils schon vor dem Absenden eines Formulars, und überträgt an Google. Version 3 läuft dauerhaft im Hintergrund.

Eine Tendenz aus öffentlich zugänglichen Angaben, keine Feststellung der Datenschutzkonformität: Ob der Einsatz auf einer bestimmten Website zulässig ist, hängt an deren Konfiguration und Einzelfall. Wie die Einordnung entsteht. Aktualisiert am 06.09.2026.

Anbieter
Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Sitz
IE, Übermittlung in ein Drittland
Einwilligung nötig
ja, vor dem Laden
Data Privacy Framework
zertifiziert, laut DPF-Liste vom 06.09.2026
Auftragsverarbeitung
Vertrag nach Art. 28 DSGVO verfügbar

Was Google reCAPTCHA verarbeitet

  • IP-Adresse
  • Mausbewegungen und Tastatureingaben
  • Verweildauer
  • Browser- und Geräteangaben
  • Cookies von Google

Google reCAPTCHA darf erst nach der Einwilligung laden

Der Dienst greift auf das Endgerät zu, ohne dafür unbedingt erforderlich zu sein. Nach Paragraf 25 Abs. 1 TDDDG braucht das eine Einwilligung.

Was Sie für Google reCAPTCHA erfüllen müssen

  • reCAPTCHA erst auf der Seite mit dem Formular laden, nicht auf jeder Seite.
  • Bei Version 3 die dauerhafte Auswertung im Hintergrund berücksichtigen, sie braucht eine Einwilligung.
  • Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen.

Die ersten zwei Sätze Ihres Textbausteins

So steht Google reCAPTCHA in Ihrer Datenschutzerklärung

Zum Schutz unserer Formulare vor automatisierten Eingaben nutzen wir Google reCAPTCHA. Anbieter ist die Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.

Der Generator setzt diesen Abschnitt mit Ihren Angaben zum Verantwortlichen zusammen.

Datenschutzfreundlichere Alternativen

Friendly Captcha rechnet im Hintergrund und wertet kein Verhalten aus, Anbieter sitzt in Deutschland. Ein Honeypot kostet nichts und überträgt gar nichts.

Rechtsprechung zu Google reCAPTCHA

  • Klage gegen den Angemessenheitsbeschluss zum Data Privacy Framework

    Gerichte der Europäischen Union, 01.09.2023

    Die Europäische Kommission hat 2023 für das EU-US Data Privacy Framework ein angemessenes Schutzniveau festgestellt. Gegen diesen Beschluss läuft ein Verfahren, das der französische Abgeordnete Philippe Latombe angestrengt hat.

Aktualisiert am 06.09.2026. Diese Darstellung ist keine Rechtsberatung, sie beschreibt den Dienst allgemein.

Setzen Sie Google reCAPTCHA ein?

Kreuzen Sie es im Generator an, und der Abschnitt landet mit Ihren Angaben in Ihrer Datenschutzerklärung.

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